Hallo,
ich denke er meinte wenn er im "abgemeldeten" Zustand fällig wurde darf man im ersten "angemeldeten" Monat gleich ohne Ärger zum TÜV fahren. Wenn es so ist wie Thomas sagt, würde meiner gott sei dank nicht zurückdatiert. Gleich zum TÜV zu fahren ist auch kein Problem. Der ist 3 Straßen weiter von mir .
...Gruß Michael...