Mit der Deckungskarte zur AU fahren? DRINGEND PLS HELP

  • Hi all

    Sagt mal weiß jemand ob ich mit einer ausgefüllten Deckúngskarte zur ne Werksatt
    fahren kann um AU zu machen.
    Habe leider keine Au bescheinigung mehr, will ihn aber anmelden. Und ohne AU geht das net.
    Müßte doch erlaubt sein oder??? Habe den wagen in OH gekauft jetzt abgemeldet und wohne in SL. Kennzeichen ahbe ich noch und ne Deckungskarte ist wirklich net das Problem.


    Darf ich oder Darf ich es nicht???

    gruß und danke

    Denn Sie wissen nicht was sie tun...

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Sagt mal weiß jemand ob ich mit einer ausgefüllten Deckúngskarte zur ne Werksatt
    fahren kann um AU zu machen.


    Ich nehme an du meinst die Versicherungsdoppelkarte.
    Sicher darfst du zur Werkstatt und eine AU machen lassen.
    Könntest sogar zum Tüv fahren und eine HU machen lassen.
    Aber darauf achten das es der direkte Weg ist. Danach zum Strassenverkehrsamt und anmelden. :bravo:

  • Günter hat vollkommen Recht!

    Hier hab ich es noch genauer:

    Versicherungsschutz besteht auch für die Rückfaht von der Zulassungsstelle nach Entfernung des Stempels. Wird das Fahrzeug wieder zum Verkehr angemeldet, lebt der Versicherungsschutz uneingeschränkt wieder auf. Dies gilt bereits für Fahrten im Zusammenhang mit der Stempelung des Kennzeichens und für Fahrten zur Durchführung einer HU, Bremssonderprüfung oder AU innerhalb des Zulassungsbezirkes und des angrenzenden Bezirkes;

    Wissen ist Macht...! :wink:

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