Rechtliche Frage wg Unfall

  • @ Reiti, will ja nix sagen, abba wenn mir hier einer auf nem Privatgrundstück mein Auto zur S*u fährt, kannste wissen, das das den seine Haftpflicht zahlt. Das is meinem Anwalt nämlch Sch*ißegal, wo das war. Wichtig is, das geblecht wird. Achja, und auch die Bullimanzei muss kommen, wenn ich die auf mein Privatgrundstück rufe!!

  • ja klar die pollente muß schon antanzen wennst se rufst (die haben ja auch irgendnen eid oda so)

    daß der zahlen muß is klar, aber ob's die versicherung zahlt is die frage, viele haben da vertragliche klauseln was die haftung auf privatgrundstücken angeht

  • Hi,
    ich meine, daß auf Parkplätzen eine besondere Sorgfaltspflicht besteht und jeder, ob er Vorwärts oder Rückwärts fährt, eben besonders vorsichtig sein muß. Kommt es auf einem Parkplatz zu einem Unfall, gilt zunächst Halbe-Halbe (des Gesamtschadens). Es sei denn, einer kann dem anderen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen.
    Dennoch ist es auch interressant, warum der Schaden plötzlich so hoch ist. Vielleicht hat der Unfallgegner auch von der Halbe-Halbe Regelung gehört und seine Forderung entsprechend erhöht ?
    Ich kann daher nur raten, sich von einem Anwalt beraten zu lassen. Kostet vielleicht erstmal was, kann aber viel Geld sparen.
    Unfall ist eben immer Mist.

    Gruß.....
    Thomas

    91-er G60, auf 2,9 l VR6 umbauen lassen, Hartmann ab Kat, (OZ Alleggerita HLT 7x17 => Entfall durch Oldtimerstatus), Bilstein B16-PSS9, Pearl Grey Metallic (LA7U)

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