Nutzungsausfall G60

  • Hallo Sandra
    Mir ist letzten Winter ein Rollerfahrer hinten rein gefahren. Ich habe dafür einen Audi TT für die Dauer der Reperatur bekommen. Die haben meinen G60 mit einem Passat VR6 Exclusiv gleichgestellt, der G60 tauchte in deren Liste nicht auf.



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    AKR
    Corrado G60

  • Hi Leute
    Habe als Ersatz für meinen G-60 mit Vollausstattung auch einen Passat bekommen. Habe Ihn aber in einen 4er Golf umgetauscht.
    Bye Stefan

  • Hallo Sandi!!


    Ich hatte ebenfalls vor ca.3 Monaten nen tollen Crash mit meinem G60, und mein Gegner wollte seine Schuld nicht zugeben. aber die Versicherung hat dann endlich nach 3 Monaten!! die Schuld Ihres Kunden eingesehen und bezahlt. Am Telefon sagten die mir dann, das Sie aber keinen Nutzungsausfall zahlen würden. Jetzt will ich das übern Anwalt regeln lassen. Ich wüßte auch gerne was mir da zusteht! Wenn Du also Info`s hast, die hier nicht auftauchen, dann würd ich mich freuen, wenn Du mir mal schreiben könntest:-)


    cu Kalle

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  • hallo sandra Habe vor 1jahr auch einen unfall gehabt.war leider totalschaden. habe damals 200 dm nutzungsausfall bekommen.am besten informierst du dich bei einem anwalt.ich hoffe das ich dir helfen konnte.

  • hallo Sascha,
    das klingt schon ganz anders :)
    In welcher Klasse ist dein Corri denn, m,n?
    Und was für einer , VR6 Serie?
    CU konrad

  • Hi !
    :) Am besten komplett mit Gerichtsurteil:
    Allein wegen des Alters eines Fahrzeuges sind von der Nutzungsentschädigung keine Abstriche zu machen. Insbesondere ist das Fahrzeug nicht deshalb in eine niedrigere Gruppe einzustufen
    (Urteil des AG Köln von 13.01.1998)
    Ein 13 Jahre alter Mercedes Benz PKW 300E war unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden. Der Halter des KFZ machte ggü der Versicherung des Gegners Nutzungsausfall in Höhe von 122,- DM / Tag geltend. Die Versicherung des Unfallgegners wendete ein, daß der PKW lediglich einen Wert von ca. 6000,- DM habe und deshalb der PKW nicht mit einem neuen PKW 300 E hinsichtlich des Nutzungsausfalles gleichgesetzt werden könne, sondern der Nutzungsausfall nach einer wesentlich geringeren Gruppe bemessen werden müsse.
    Das Amtsgericht Köln verwarf die Einwände der Versicherung und bestätigte die ständige Rechtsprechung, wonach allein wegen des Alters des Kraftfahrzeuges irgendwelche Abschläge von der Nutzungsentschädigung nicht zu machen sind. Dies deshalb nicht, weil es für den Nutzungswert eines Fahrzeuges völlig gleichgültig ist, wie alt es ist. Hauptsache es fährt und ist fahrbereit.


    Die Einstufung erfolgt in Gruppen (A = 50 Mark, B = 55 Mark, C = 65 Mark, D = 72 Mark, E = 82 Mark, F = 95 Mark, G = 114, H = 125 Mark, J = 152 Mark, K = 175 Mark, L = 190 Mark usw). Der Opel Astra TD CD (Baujahr 10/93; 60 kW) beispielsweise ist in die Gruppe D eingestuft und hat einen Nutzwert von 72 Mark pro Tag.
    Ist vielleicht von allgemeinem Interesse...
    CU konrad
    CorradoTechTalk

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