• Hi Leute,

    hab gerade was in einem anderen Forum gefunden:

    http://www.mts-carstyling.de/Data/Forumpix/XENON%20KBA-info.jpg

    Besagt, dass jeder Umbau auf Xenonscheinwerfer ohne automatische Leuchtweitenregulierung, Scheinwerferreinigungsanlage, ein System das die Xenon Lampen auch während des Einschaltens des Fernlichts weiter brennen lässt und vorallem bauartgenehmigte Scheinwerfer. Und über die verfügt der Corrado leider nicht. Aber das steht da auch alles drin, für jeden zum selber nachlesen.

    Gibt immer Wege das trotzdem eingetragen zu bekommen, aber legal ist/wird es nie. Aber danach fragen die meisten Polizisten ja zum Glück nicht. Denen reicht der Eintrag in den Papieren. Also Glück für die die Pseudo-legal mehr sehen auf Deutschlands Straßen.

  • Moin Chris !
    Danke fuer die Info, werd' es die Woche endlich (nach gut 2 Jahren Xenon mit sehr viel Weitsicht und ohne jegliche "gruene" Probs) vielleicht damit, zusammen mit den 8x17ern und der Hartmann, bei ner Bekannten in der Zulassungsstelle eintragen lassen :super:
    Passt schon... zur Not zeig' ich ihr eins der alten "Gutachten"... :winking_face:

    Wuensch mir Glueck :winking_face:

     [ 11 Februar 2003, 01:36: Beitrag bearbeitet von: Martin Schroeder ]

    Gruss, Martin
    Ur-CorradoNord-Member :winking_face:
    Jetzt neu: Mégane Renault Sport, 2.0 T, :fahren: Vollausstattung, EZ 10/04
    davor: 03/95er VR6 und 05/95er VR6 :)

  • Martin:

    Ich drück beide Daumen. Bei mir wars so einfach. Der Prüfer bei der Dekra kannte sich voll nicht aus. Ich hätte das ganze mit Sicherheit auch ohne SWRA und autom. LWR eingetragen bekommen.

    Noch mehr Infos:
    automatische Leuchtweitenregulierung gibt es universell bei Hella für ca. 170€ zu kaufen. Ich versuch mal den Ausdruck mit den Artikelnummern zu finden. Den hatte mir dort ein Mitarbeiter mal zusammengestellt.
    Und eine weitere Pumpe mit allem benötigten Material und ein paar Düsen für die Stoßstange kosten auch nicht die Welt. Und schwups hat man LWR und SWRA und der TÜV-Besuch wird vielleicht einfacher. Ist natürlich keine Garantie, da alle TÜV's und Dekra's usw. das gepostete Schreiben zugestellt bekommen haben. Die leben ja auch nicht hinterm Mond.

  • Habe letztens bei Firma Osram nach den H4 Xenon Brennern für Reflektorscheinwerfer angefragt...

    Sehr geehrter Herr Henning,

    der Vertrieb und der Einsatz dieser Lampen ist in Deutschland durch das Kraftfahrtbundesamt untersagt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Marion Herian
    OSRAM GmbH, KSC/VRS
    Tel.: 089/67845-128
    Fax: 089/67845-102

    das war die Antwort von Fa. Osram

    Die ganze Sache eingetragen zu bekommen wird dadurch natürlich nicht leichter, aber auf der anderen Seite gab es ein Gerichtsurteil, dass TüVer durch nicht zulässige Eintragungen ihren Job nicht verlieren können. :yipieh:

    Da findet sich doch bestimmt einer.... :rofl:

    MfG
    Andreas

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