Versicherungsschutz bei Saisonkennzeichen ?

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    Wie ist es eigentlich, wenn der Corrado mit Saisonkennzeichen in der "abgemeldeten" Phase z.B. geklaut oder beschädigt wird. Er hat doch dann keinen VK(TK-Versicherungsschutz oder ?
    Ich meine natürlich einer, der normal mit VK/TK versichet ist.

    Mein Versicherungsvertreter meint, dass man eine zusätzliche Versicherung abschließen müsste.

  • In der Pause hat man eine Art Ruheversicherung mit TK-Schutz, der VK-Schutz bleibt aussen vor, das ist die gängige Praxis. Da aber meistens solche Autos im Winter nicht bewegt werden und in einer Garage untergebracht sind und demnach ein Vandalismusschaden nahezu ausgeschlossen ist reicht der TK-Schutz auch völlig aus meiner Meinung nach. Mit der benötigten Zusatzversicherung habe ich keinerlei Erfahrung und hat auch nie einer verlangt :keinplan: ...

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    • Offizieller Beitrag

    Angeblich ist aber die Ruheversicherung beim Corrado so teuer, dass man gleich das ganze Jahr die normale Versicherung laufen lassen kann.
    Blöd wenn in der Zeit z.B. ein Hochwasserschaden auftritt !

     [ 02 November 2002, 20:52: Beitrag bearbeitet von: Klaus ]

  • Also normalerweise hast du diese Ruheversicherung in den Wintermonaten schon dabei wenn du die TK über die Saison abgeschlossen hast, so ist das meines Wissens auch bei meinem Arbeitgeber, dann ist auch der Hochwasserschaden mitversichert. Müsstest du dich mal genau bei deinem Versicherer informieren, Theorie und Praxis liegen da oft weit auseinander...

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    • Offizieller Beitrag

    Scheint zu stimmen:

    Ruheversicherung

    </font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif"> Wird ein Fahrzeug, für das eine Kfz-Versicherung besteht, vorübergehend stillgelegt, wird für die Dauer der Stillegung (längstens für ein Jahr) beitragsfrei Versicherungsschutz durch eine Ruheversicherung gewährt. Der Versicherungsschutz der Ruheversicherung erstreckt sich in der Kaskoversicherung jedoch nur auf den Versicherungsumfang der Teilkaskoversicherung, auch wenn laufend eine Vollkasko Versicherung abgeschlossen ist. Voraussetzung für den Versicherungsschutz durch die Ruheversicherung ist, daß das Fahrzeug in einem Einstellraum (Garage o.ä.) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz untergebracht ist. </font><hr /></blockquote><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">

    • Offizieller Beitrag

    Hier ganz ausführlich:

    </font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif"> Die Fahrzeugversicherung kann während der Standzeit nach Angaben des Automobilclubs häufig als Ruheversicherung weiterlaufen. Dies sollte beim Versicherer unter Vorlage der Abmeldebescheinigung beantragt werden. Dauert die Stilllegung länger als sechs Monate, ist es ratsam, sich beim Versicherer zu erkundigen, wie es um den Schadenfreiheitsrabatt bestellt ist. Bei manchen Gesellschaften bleibt der Rabatt sieben Jahre lang erhalten, vorausgesetzt, der Versicherte verliert in dieser Zeit nicht seine Fahrerlaubnis.
    </font><hr /></blockquote><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif"> </font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif"> * Bei der Allianz bezahlen Sie Ihren Versicherungsbeitrag nur für die Zeit der Saison - jährlich oder monatlich ohne irgendwelche Zuschläge für kurzfristige Versicherung oder Ratenzahlung.
    * Sie erhalten nach wie vor den Schadenfreiheitsrabatt. Ihr Vertrag nimmt ganz normal am Weiterrücken im Schadenfreiheitssystem teil, sofern im Jahr der Beendigung der Saison mindestens sechs Monate schadenfrei Versicherungsschutz bestanden hat.
    * Sie genießen auch außerhalb der Saison Versicherungsschutz im Rahmen der "Ruheversicherung", also in der Kfz-Haftpflicht- und der Teilkaskoversicherung. Sie dürfen Ihr Fahrzeug natürlich nicht außerhalb des Einstellraumes bewegen - auch daran hat sich nichts geändert. </font><hr /></blockquote><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif"> </font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Gut beschrieben bei der HUK:
    http://www.fwdienste.de/versicherungen…fsysteme_08.htm
    </font><hr /></blockquote><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Ok, das wars .

    • Offizieller Beitrag

    Corrado45: Sehr ungewöhnlich ! Das heiß ja, dass der abgemeldete Corrado besser versichert ist, als wenn er angemeldet ist.
    Also wenn er abgemeldet geklaut wird, zahlt die Versicherung, wenn er angemeldet ist nicht.
    Komische Logik.
    Na ja, das Risiko ist für die Versicherung auch geringer :)

  • Man darf hier zweierlei nicht verwechseln! Die Ruheversicherung richtet sich in der Regel nach dem Versicherungsschutz den man auch während der Saison hat, sprich Saison Haftpflicht - Ruheversicherung Haftpflicht, Saison TK - Ruheversicherung TK. Wem das jetzt unlogisch erscheint mit der reinen Haftpflichtruheversicherung (weil das Auto ja nicht bewegt wird) dem sei das BGB ans Herz gelegt, denn man haftet als Halter für sein Fahrzeug nach dem Prinzip der Gefährdenshaftung, sprich es spielt keine Rolle ob man Schuld trägt oder nicht. Demzufolge wird für Corrado45 auch nur eine reine Haftpflichtruheversicherung bestehen, alles andere wäre, wie schon angedeutet, unlogisch...

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  • Also ich kann das nur sagen wie es mir mein Versicherungtyp gesagt hat. Mein Auto hat ne Ruheversicherung.

    Klar wenn man das nach den Kriterien von Danilo unterscheidet hieße das er wäre Ruheversichert im Haftpflichtzustand, was wiederrum heißen würde er wär überhaupt nicht versichert, weil was soll den fürn Haftpflichschaden entstehen wenn der steht... :confused:

    Für TK würde das heißen er ist TK-mäßig versichert. Würde dann wieder ne logik ergeben.

    Also ich check das mal morgen bei meinem Versicherungstyp ab.

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