Hi,
hab 4 Felgen 9*16 ET15 ,kann ich die mit einem Vergleichsgutachten eintragen lassen?
Muss ich was am kotflügel machen lassen?
Danke im voraus
Mfg
paul
Hi,
hab 4 Felgen 9*16 ET15 ,kann ich die mit einem Vergleichsgutachten eintragen lassen?
Muss ich was am kotflügel machen lassen?
Danke im voraus
Mfg
paul
Ja, kannste mit Vergleichsgutachten machen...
Sicherheitshalber würd ich börteln, kommt aber auch die Tieferlegung an, gezogen werden muss nix, ausser du fährst 80mm oder tiefer...
Hi Danilo,
danke für deine schnelle Antwort! Ich hab ein 60/40 fahrwerk drin. Die Bereifung ist 215/40/ZR 16. Hab mir ein Vergleichgutachten von den Schmidt felgen runtergeladen,dass ist in ordnung oder?
Danke im voraus!
Mfg
paul
Ja ist in Ordnung, ausdrucken und mit dem Festigkeitsgutachten Deiner eigenen Felgen zum TÜV, evtl. noch ne Reifenfreigabe vom Reifenhersteller anfordern und mitnehmen und einer Eintragung steht nix mehr im Weg. Voraussetzung natürlich das alle Auflagen im Gutachten erfüllt werden.
Gruß
Stefan
Ganz genau. Reifenfreigabe würd ich mir aber zur Sicherheit auf jeden Fall mitnehmen, dann kann nix mehr schiefgehen...
Hi,
Danke für eure Antworten!
Mfg
paul
hallo,
also, ich hatte auch mal vor vorne 7,5x16 (geht aber ja um hinten) und hinten 9x16 borbet t mit et 15 einzutragen, hatte auch ein schmitd gutachten und festigkeit für borbet. mein tüv hätte es mir eingetragen, ich hätte nur auch suf die reifenkobinationen im vergleichsgutachten achten müssen. allerdings hätten sie es mir ohne ziehen hinten nicht eingetragen, ansonsten hätte ich die teile bei nur bördeln schon lange drauf
soo long
[ 02 Oktober 2002, 18:42: Beitrag bearbeitet von: Sven26280 ]
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