Da traut man sich ja bald nicht mehr Auto zu fahren... :eek:
Das Wichtigste/Krasseste in Kürze:
Schießt ein Radler falsch herum aus der Einbahnstraße heraus vors Auto, ist ein Crash meist unvermeidlich. Bislang konnte sich der betroffene Autofahrer auf ein »unabwendbares Ereignis« berufen und dies zu seiner Entlastung anführen.
Nach neuem Recht geht das nicht mehr. Da steckt der Kfz-Halter grundsätzlich in der Haftung. Deren Höhe hängt dann davon ab, inwieweit der Radfahrer den Unfall verschuldet hat, also beispielsweise verkehrswidrig fuhr.
Kracht ein Radfahrer in ein Auto, das gerade an der Kreuzung hält, stürzt und verletzt sich dabei, muss der Halter ebenfalls mithaften.
Läuft ein gehbehinderter Senior, ein Rollschuhfahrer oder ein Jogger ins Auto, ist in jedem Fall auch der Autofahrer haftbar.
Kinder bis zehn Jahre aus dem Schneider
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Kindern wird künftig selbst dann kein Mitverschulden angerechnet, wenn sie den Unfall fahrlässig herbeigeführt haben.
[ 15 August 2002, 22:18: Beitrag bearbeitet von: Chaoz ]