Eintragung von Spurplatten

  • Hi Leute,


    moechte gern mal von euch wissen, was man beim eintragen von spurplatten beachten muß?!
    hab von nem freund gehoert,der fast 800,- DM bei der dekra gelassen hat, div. belastungsgutachten...
    was habt ihr fuer erfahrungen?
    geht das normalerweise problemlos ab?
    hab keine ahnung & erfahrung mit spurplatten!


    bin ueber jeden kommentar dankbar!


    mh

  • Na Du machst mir ja Mut, muß morgen zum TÜV wegen Spurplatten eintragen.
    Hab aber auch ein Gutachten wo der Corrado mit drinsteht, vielleicht hatte das Dein Kumpel nicht.


    Schreib morgen gleich wie es mir erging.
    ----------
    Gruß AB

  • Hi,


    kommt darauf an, wie groß die Spurplatten sind. Wenn Du auf eine ET unter 18 kommst (wenn ich das richtig im Kopf habe), brauchst Du ein FW-Festigkeitsgutachten. Das wird dann individuell für Deinen Corrado gemacht, und dafür muß man dann richtig löhnen...

  • Auch auf die Gefahr hin das ich irgendetwas nicht versteh;
    im Normalfall sind jedem erworbenen Satz Spurplatten Gutachten beigefügt, egal ob nun 5mm oder 30mm Dicke. D.h. ganz normal ca. 60,- für die Eintragung.
    Es sei denn Ihr wollt Platten selber drehen, aber davon rate ich persönlich ab, es sei denn Ihr habts gelernt. Selbst dann würde es sich aber aufgrund des Kostenaufwandes für die Freigabe nicht lohnen.



    Matthias R

  • Wie versprochen mein Spurplattenstatement.


    Bei mir sind noch die originalen Felgen Speedline 6,5x15 ET43 mit 205/50/15 drauf. Vorne 5mm Spurplatte/Seite hinten 15mm Spurplatte/Seite mit Gutachten wo der Corrado vermerkt sein muß sowie die passende Felgen-Reifenkombination. Hinten noch längere Radschrauben, vorne können die originalen bleiben.
    Wichtig ist noch das die Spurweite nicht über 2% über der Originalen abweicht, steht aber im Gutachten drin sonst muß eine Einzelabnahme erfolgen.


    Es gab bei mir überhaupt keine Probleme.
    Zusätzliche hab ich noch meinen K&N 57i Kit abnehmen lassen und zusammen 81,- bezahlt.
    ,,,,,,,,,,,,,
    Gruß AB

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  • hi jungs,


    also die felgenbreite ist erstmal vollkommen egal. den hier geht es nicht um die breite sondern um die hebelkräfte die auf das fahrwerk wirken. daß heißt je weiter die et gegen 0 geht desto stärker die hebelkräfte. bei minus et wirds noch heftiger fürs fahrwerk.


    beim corrado ist die et grenze bei +18mm. d.h. wenn du die einpreßtiefe deiner felge z.b. et 30 beträgt kannst du 12mm platten eingetragen bekommen. vorraussetzung natürlich die vielbeschworenen radfreigängigkeit.


    solltest du den wert unterschreiten also bei et 30 15mm oder mehr draufmachen wird ein fahrwerksfestigkeitsgutachten erforderlich. daß kostet dich so um die 200 bis 250 mark, je nach dem was man sonst noch so mitbestellt. ich hab meins von kw bekommen, der hat mir dann netterweise an den felgen noch ordentlich was nachgelassen :) dabei handelt es sich dann logischerweise um eine einzelabnahme und das gutachten darf auch nur einmal verwendet werden. du mußt deine fahrgestellnummer usw. angeben damit die tuner es dir ausstellen können. meines geht bis et 0, was auch an der ha problemlos eingetragen wurde. (logo, ordentlich aufgeweitet usw...)


    ach ja, spurplatten bekommt man in mm schritten (also auch 12 oder 17mm) beim team scc (http://www.scc-team.de) die auch ein ordentliches gutachten und die schrauben zu fairen preisen vor lager halten....


    hoffe dir geholfen zu haben...

    stefan - ex 91iger G60 Jet & ´74iger Triumph Spitfire und neuerdings ein bmw 525i 24V kombi

  • Hi Leute!


    @ stefang:


    Ist die Grenze von ET 18 nur bei Verwendung von Spurplatten zu beachten? Wie sieht es z.B. aus, wenn ich nur Felgen mit ET 15 montiere? Dann hätte man dann ja auch die Grenze unterschritten, aber ist dann auch ein Fahrwerksfestigkeitsgutachten nötig?
    Vielleicht kann mich mal jemand aufklären. :???:

  • @ Stefang:


    Mich würde mal interessieren, wo Du eine solche Info her hast?


    Ich schraube jetzt seit 8 Jahren, bin min. 2x jährlich beim TÜV vorstellig für Eintragungen, aber so etwas habe ich, sorry, nocht nicht gehört.


    Ich fahre hinten ET 5, Fahrwerksfestigkeitsgutachten??? Was bitte soll das sein?
    Anwärter auf das "Unwort 2001" oder was?


    Ich hätte da gern mal 'ne auf offiziellen Richtlinien basierende Antwort.



    Matthias R


    [ 02. Mai 2001: Beitrag editiert von: Matthias R ]

  • @ mario,


    so ist es, bei et 15 wäre dies (lt. unserem TÜV) erforderlich. ich hatte vorher borbet a mit et 15 eingetragen und der das war dem tüv egal. er verlangte eben das fahrwerkfestigkeitsgutachten.


    Matthias r


    also ich habe die infos von meinen letzten tüv besuchen letztes jahr. das "unwort-gutachten" ist als "prüfbericht über Fahrwerksfestigkeit" bezeichnet.


    ich bin mir sicher, daß es den ein oder anderen TÜV Prüfer gibt, der da großzügig drüber weg sieht. leider gibts die bei mir in der gegend nicht.


    die amtlichen richtlinien kenn ich nicht auswendig. vielleicht hätte ich vor der eintragung nicht so viel den TÜVing. fragen sollen. ich habe hier das wiedergegeben, was ich bei der eintragung meiner felgen etc. beim tüv erlebt habe. freut mich wenns dir besser ging....

    stefan - ex 91iger G60 Jet & ´74iger Triumph Spitfire und neuerdings ein bmw 525i 24V kombi

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  • :shock:
    Unglaublich, was es alles gibt... ?!?


    ...lasse mich jederzeit gern belehren... :szahn:



    mfg Matthias R

  • Na dann kann ich mich ja freuen mit meinen ET -5 an der Hinterachse. Wird wieder ein schweine Geld kosten. Aber es sieht doch so guut aus. :winkewin:

    Corrado G60, Bj92, 9x16 ringsum, an HA mit 20mm Spurverbreiterung, Kotflügel vorne um drei und hinten um 5,5cm geweitet. 80mm tiefer mit Spax Dämpfern, Rieger Grill mit Leiste, Audi Griffe usw.....

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