Hallo,
einem freudn von mir wollen sie den führerschein entziehen.
Da er schonmal beim aufbausiminar war und wider auffällig gewurden ist wollen sie im den führerschein entziehen...
Der lezte verstoss kamm durch einen unfall mit personenschaden.
Da stand dann Fahrlässige Köperverletzung...
beim unfall ist er einem fuchs ausgewichen niemadsn hat in angezeigt oder so....
Können die das dann einfach als fahrlässigeköperverletzung darlegen???
Gibt das ne möglichkeit noch raus zukommen oder war´s das jetzt???
Freitag muss sich da melden-.....
Bei einem Typen der bis jetzt jedem dem führerschein weggenommen hat...
[ 09 Februar 2003, 12:39: Beitrag bearbeitet von: Tobi83 ]
Frage zu Führerschein endzug
Das Team von VWCorrado.de wünscht euch einen guten Start ins neue Jahr. 🚗 🥳
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Er soll mal zu einem Anwalt zu gehen. Gutgemeinte Ratschläge ausm Forum werden ihm wohl da nicht helfen...
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Hi !
1. Kleinwild darf man nicht ausweichen, wenn dann etwas passiert hat man schlechte Karten.
2. Dadurch er mit seinem Auto (dieses wird zu einem gefährlichem Werzeug) eine andere Person geschädigt hat, ist das eine gefährliche Körperverletzung.
Allerdings muß man im Vorsatz oder versuchter Vorsatz nachweisen.
Da er ja fahrlässig gehandelt hat (ausweichen des Fuchses)ist die gefährliche Körperverletzung gerechtfertigt.Gruß Matthias
[ 09 Februar 2003, 00:16: Beitrag bearbeitet von: Matthias Arndt ] -
War er denn nachweislich zu schnell unterwegs, oder sogar betrunken?
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nicht zu schnell und auch nicht betrunken
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Muß er ja auch nicht, da er ja fahrlässig gehandelt hat so wie oben beschrieben.
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weshalb zogen die die dann doppelt ab??
Einmal musste er was bezahlen für`vorschriftswidriges ausweichen eines Fuchse´
und nun soll es fahrlässige Köüerverletzung sein???
Mann man was dies ich alles erlauben können -
Ganz einfach:
Das ausweichen stellt eine Ordungswidrigkeit nach der Stvo dar.
Und die fahrlässige Körperverletzung ist eine Straftat die extra abgehandelt werden muß. -
Nach dem, was du geschrieben hast, würde ich da die Hoffnung nicht ganz verlieren, aber du weißt ja:
Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes HandMeine Schwester ist mit einer Freundin wirklich mal absichtlich angefahren worden, die Typen haben extra drauf zugehalten :eek: !
Und was war? Der Richter sagte einmal:"Du,du,du ,mach das nicht noch mal!" Weder Schmerzensgeld noch Führescheinentzug.
Ob man als sogenannter "ausländischer Mitbürger" wohl Vorteile hatEin guter Anwalt kann da jedenfalls nie schaden. Recht haben und Recht bekommen sind nach meiner Erfahrung abhängig von der Richterlaune :mad:
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Einen Anwalt würde ich nur mit Rechtsschutz nehmen, da diese Sachlage sehr eindeutig ist wird er warscheinlich verlieren und das würde noch ein größeres Loch in die Kasse reißen.
Also das muß gut überlegt sein. -
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sein pech ist ja auch das er nach dem Abbau Seminar 2-3 auffälig geworden ist mit....21KM zuschnell und dann das mit dem fuchs
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Hi Tobi83,
wenn Dein Kumpel Rechtschutz hat, sofort dort anfragen was die dazu sagen und wie es aussieht. Bei einem selbstverschuldeten Unfall bei dem ein Mitfahrer verletzt wird, ist man auf jeden Fall dran auch wenn keine ne Anzeige erstattet, ist aber leider bei unserer Gesetzgebung so. Mein Dad hat im Moment einen Monat seinen Pappendeckel los, weil hinter im ein Krankenwagen gefahren ist und er dann noch über die Ampel drüber is und die hat ihn gleich mal geblitzt, wegen 3 Hunderstel. Die vom Rechtschutz haben dann gemeint, hätte er sich gleich melden sollen dann hätte er seine Pappe vielleicht gar nicht abgeben müssen.Deshalb hab ich jetzt auch fürs Auto und Motorrad beim ADAC Rechtschutz.
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hmm deshalb hab ich auch eine...
Bloss er leider nicht
Naja hin schwerend kommt noch dazu das er zum grössten arsl... muss den es bei uns gibt der heisst Angrik...der soll bis jett jedem seinen Führerschein weggenommen haben... -
Reden wir hier jetzt von einem Monat, oder vom entgültigen Entzug??
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entgültiger entzug
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also ein anwalt bringt in dieser sache leider wenig!!
Ich habe den führerscehin für 2 jahre entzogen bekommen, trotz eines guten anwaltes!!
Wenn dass landratsamt sagt, es gibt keine lappen, dann gibts keinen lappen, wenn man bedenkt, dass ich nie einen unfall hatte oderbetrunken gefahren bin!!
Ich sag nur, er soll beten, beten , beten!!! -
Meinen ersten Crash hatte ich bei Nässe, als ich mit meinem Scirocco I einem Passat aufgefahren bin, als er ziemlich stark annem Zebrastreifen abbremste...bei mir komplette Front im A****, beim Passat die Stoßstange minimal nach unten gebogen... :mad:
Als sei ich nich gestraft genug(damals noch Schüler!), war es ne Polizisten außer Dienst...2 Tage später Schreiben wegen "Fahrlässiger Körperverletzung durch Verursachung eines Verkehrunfalls" im Briefkasten. :eek:
Zum Glück hatte ich damals schon ADAC-Rechtsschutz...70DM und die Sache war gegessen... -
dann bete ich für ihn mit den das Ordnungsamt meinte endzug der fahrerlaubnis auf probe
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Führerschein auf Probe, da hilft auch kein beten.
Der ist weg. -
Franky28:
Warum haben Sie Dir Deinen Führerschein dann abgenommen,wenn ich fragen darf?
Weil du schreibst hier kein Alkohol,kein Unfall,also warum dann?
gruß -
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