7 Punkte auf einmal ????

  • Der Knackpunkt und die zwei Schlüsselwörter ob eine Addition der Punkte rechtlich richtig ist oder nicht lauten Tateinheit (§ 52 des Strafgesetzbuches) und Tatmehrheit (§ 53 des Strafgesetzbuches und § 460 der Strafprozeßordnung), die hier anlaog dazu angewandt werden (Strafgesetzbuch >> Allgemeiner Teil >> 3. Abschnitt: Rechtsfolgen der Tat >> 3. Titel:
    Strafbemessung bei mehreren Gesetzesverletzungen)

    § 52 StGB:
    </font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif"> § 52 Tateinheit

    (1) Verletzt dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals, so wird nur auf eine Strafe erkannt.

    (2) Sind mehrere Strafgesetze verletzt, so wird die Strafe nach dem Gesetz bestimmt, das die schwerste Strafe androht. Sie darf nicht milder sein, als die anderen anwendbaren Gesetze es zulassen.

    (3) Geldstrafe kann das Gericht unter den Voraussetzungen des § 41 neben Freiheitsstrafe gesondert verhängen.

    (4) Läßt eines der anwendbaren Gesetze die Vermögensstrafe zu, so kann das Gericht auf sie neben einer lebenslangen oder einer zeitigen Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren gesondert erkennen. Im übrigen muß oder kann auf Nebenstrafen, Nebenfolgen und Maßnahmen (§ 11 Abs. 1 Nr. :smiling_face_with_sunglasses: erkannt werden, wenn eines der anwendbaren Gesetze sie vorschreibt oder zuläßt.</font><hr /></blockquote><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">§ 53 StGB:

    </font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">§ 53 Tatmehrheit

    (1) Hat jemand mehrere Straftaten begangen, die gleichzeitig abgeurteilt werden, und dadurch mehrere Freiheitsstrafen oder mehrere Geldstrafen verwirkt, so wird auf eine Gesamtstrafe erkannt.

    (2) Trifft Freiheitsstrafe mit Geldstrafe zusammen, so wird auf eine Gesamtstrafe erkannt. Jedoch kann das Gericht auf Geldstrafe auch gesondert erkennen; soll in diesen Fällen wegen mehrerer Straftaten Geldstrafe verhängt werden, so wird insoweit auf eine Gesamtgeldstrafe erkannt.

    (3) Hat der Täter nach dem Gesetz, nach welchem § 43a Anwendung findet, oder im Fall des § 52 Abs. 4 als Einzelstrafe eine lebenslange oder eine zeitige Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren verwirkt, so kann das Gericht neben der nach Absatz 1 oder 2 zu bildenden Gesamtstrafe gesondert eine Vermögensstrafe verhängen; soll in diesen Fällen wegen mehrerer Straftaten Vermögensstrafe verhängt werden, so wird insoweit auf eine Gesamtvermögensstrafe erkannt. § 43a Abs. 3 gilt entsprechend.

    (4) § 52 Abs. 3 und 4 Satz 2 gilt entsprechend.</font><hr /></blockquote><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Gruß
    Stefan

  • Wichtig ist also ob ein und die selbe Tat mehrere Gesetztesüberschreitungen verursacht oder ob es sich um zwei bzw. mehrere Taten ohne kausalen Zusammenhang handelt.

    Zur Verdeutlichung und Unterscheidung beider Begriffe hier noch zwei Beispiele:

    1. Fall:
    Rotlicht an der Ampel um 0,451 Sek. mißachtet und mit 14 km/h zu schnell über die Kreuzung gebrettert um evtl. grad noch so bei gelb mit "durchzurutschen".

    Eine Rotlichtüberwachung mit Geschwindigkeitsmessung ist durchaus üblich. Man fahrt nacheinander über mehrere Induktionsschleifen, wodurch zum einen der Blitz auslöst und zum anderen die Geschwindigkeit errechnet wird. Das Vergehen dürfte als Tateinheit gerechnet werden, wobei es für den Geschwindigkeitsverstoß keine Punkte gibt. Die genaue Bußgeldhöhe ist nun Ermessenssache der Behörde. Gewertet wird der höhere Verstoß und dieses Bußgeld wird nochmal angemessen erhöht, jedoch muß der Gesamtbetrag niedriger sein, als beide Verstöße zusammengerechnet.

    2. Fall:
    Du besuchst jemanden. Hinfahrt am 01.07.02 geblitzt mit 123 km/h bei erlaubten 100 km/h, Rückfahrt am 03.07. ebenfalls geblitzt mit 115 km/h bei erlaubten 100 km/h.

    Dies sind zwei voneinander unabhängig vorgefallene Verstöße ohne Zusammenhang, somit liegt eine Tatmehrung vor. Diese werden zwar zusammen gerechnet jedoch wird jeder Verstoß einzeln mit der entsprechenden Höhe bestraft.

    Gruß
    Stefan

  • G60 heizer:"er hat keinen massenunfall auf der autobahn verursacht, sondern er ist nur beim ausparken auf ein anderes auto gestossen"

    also wenn ich sowas lese stellen sich bei mir die haare hoch :mad:

    ich hätt jetzt gerne das post gelesen wenn jemand an dein auto NUR drangestossen wäre und danach weggefahren wäre!

    da häts dann bestimmt noch 10 antworten gegeben von wegen es gäbe nur noch volli****** auf den strasse, das das bestimmt ne frau war oder das man dem jemand die arme brechen sollte :nein:

    also echt, nur weils jetzt dein kumpel war und eben nicht dein auto sind das viel zu viel punkte auf einmal oder wie??

    ich sehe das genau wie blue g60, jemand der andere autos rammt ohne es zu merken der sollte mal wieder schön ne zeit lang fahrrad fahren!

    nicht falsch verstehn so ein rempler kann jedem passieren, nur wenn mans dann netmal merkt und abhaut gehört er richtig bestraft!

    mfg karsten

    hast du kein corrado, kuckst du nur

  • @karschten

    Steht in meinem post irgendwo dass es keine 7 Punkte geben kann nur weil er mein Kumpel ist????

    Ich habe lediglich wissen wollen ob es möglich ist oder net. Da reicht ein schlichtes "ja bzw. nein" schon vollkommen aus.

    Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.

    Alles Original bis auf den Hagelschaden!!

  • Stefan: Wahnsinn,schläfst du mit dem STgB oder woher nimmst dud ie Sachen immer :) ??
    Dann kläre die Leute bitte auch über Strafzeitberechnung auf sprich beide Strafen dürfen addiert werden mind. -1 Monat und höchtens 1 Monat über Gesamtstrafe etc. Dies gilt auch bei Tagesgeldsätzen die in Strafzeit umgerechnet werden kann.

    Greetz dirk

  • .....ich??? Ich trau mich doch net schneller als 100 zu fahren. :szahn::szahn:

    Hab beruflich unter anderem viel mit Gesetzen, Rechten, Erlassen und Vorschriften zu tun, da ist es doch etwas leichter wenn man was bestimmtes sucht. Außerdem muss man ja nicht alles wissen, sondern nur wissen wo was steht. Alles andere kann man dann nachlesen. :winking_face:

    Gruß
    Stefan

  • G60 Heizer: willst du mir mit deinem post jetzt sagen das ich nicht mehr meine meinung sagen darf?

    wenn man so einen schwachsinn schreibt wie "nur an ein anderes auto gekommen und weggefahren" muss man damit rechnen das normale leute sich aufregen.

    auf jeden fall hättest du für so eine blöde antwort 8 punkte verdient, also echt manche leute.....

    mfg an alle anderen die sich auch aufregen würden wenn einer ihr auto rammt und abhaut....

    hast du kein corrado, kuckst du nur

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