• Hallo Leute,

    ich weis das das eigentlich mehr ein Problem mit Ebay ist, aber da ich ja ein Teil für den Corrado gekauft habe, frage ich einfach mal hier.

    Folgendes:

    Ich habe am 02. Januar 2002 einen Satz Reifen ersteigert.. gleich überwiesen, der Typ hatte am 5. Januar sein Geld.

    Soweit so gut, nun der Haken: ich habe 14 Tage gewartet... keine Reifen kommen. Ich frage bei ihm nach was los ist seine Antwort ist:

    Da gibts anscheinend ein Problem mit der Spedition. Ich frag mal nach und sag dir bescheid.

    Ich warte weiter (natürlich in der Zwischenzeit keine Reaktion von ihm, auch keine Stellungnahme was los ist) bis gestern (42 Tage mittlerweile nach Auktionsende). Da hab ich ihm geschrieben das ich vom Kaufvertrag zurücktrete und mein Geld wieder will weil 42 Tage einfach zuviel sind und ich nicht ewig warten kann.

    Wieder keine Reaktion... und dann heute: Die Reifen sind da, ich hab die natürlich nicht angenommen (hab mir bereits bei nem Reifenhändler neue geholt) und poche weiterhin darauf mein Geld wiederzubekommen.

    Er hat sich bisher nicht gemeldet... jetzt vorweg die frage:

    Krieg ich mein Geld wieder bzw. wer ist im recht?

    Gruß

    Andreas

  • Hui, das war mutig die Reifen nicht anzunehmen! Ist eine sehr heikle Rechtsfrage, und selbst wenn Du im Recht bist, willst Du dann ein Anwalt einschalten, und das vor ein Gericht bringen (dort kannst Du dann ein "Titel" bekommen mit dem Du das Geld mittels einem Gerichtsvollzieher eintreiben lassen kannst...). Aber das übersteigt im Zweifelsfall den Wert der Reifen um ein vielfaches. Du bist als auf den guten Willen der Verkäufers angewiesen. Vielleicht kannst Du über Ebay oder eine negative Bewertung etwas erreichen. (Ebay schreibt doch immer, dass alle Artikel bei ihnen versichert sind. Ob und wie das klappt weiss ich aber nicht.

    Grüsse Florian

  • Der hätte eine Bewertung "vom Feinsten" von mir bekommen und die Reifen hätte ich wieder bei ebay reingesetzt. Die hätte dir bestimmt wieder einer abgenommen wenn sie noch ok waren.
    Aber jetzt die Streiterei die da auf dich zukommt...... :frown:

  • Ne normale Überweisung kann man nicht zurück buchen, das ist das Problem, was viele ausnutzen. Du kannst aber eins machen, du gehst zur Bank, und sagst, das der Kunde das Geld nicht erhalten hat, da das Geld auf das falsche Konto überwiesen wurde, und du möchtest das Geld wieder zurück haben, damit du es an die richtige KN schicken kannst. Die "neue" KN hast du natürlich nicht dabei. Dann werden sie eine nachforschung starten, und das Geld suchen, und höchst warscheinlich, (Wie bei mir vor kurzem) zurück buchen. Einziger Nachteil, sone Nachforschung kostet ca. 5,- €, die sind dann auf jeden Fall weg. Wenn du das gemacht hast, und das Geld wieder hast, würd ich ihm ne negative Bewertung geben, und bei Ebay anzeigen.

  • Wenn du das Geld überwiesen hast bekommst du das Geld nicht zurück von deiner Bank , muss er dann zurück überweisen. Ich glaube das Geld zurückbuchen geht nur bei Lastschrifft aber auch nur 30 Tage !

  • Richtig, eine legale Rückbuchung ist nur im Falle einer Rücklastschrift möglich. Drei Möglichkeiten: 1. Konto nicht gedeckt 2. Kontoangaben/-inhaber falsch oder 3. Rückruf der Lastschrift innerhalb 6 Wochen.

    Nun zum eigentlichen Problem: Zuerst mußt Du ihm eine angemessene Frist zur Lieferung einräumen (i.d.R. 4 Wochen). Dannach am besten schriftlich eine Nachfrist mit festem Termin setzen und angemessener Zeit zur Erledigung (ab der Ermahnung i.d.R. 2 Wochen). Falls er diese Frist wieder nicht einhält kannst Du schriftlich vom Kaufvertrag zurücktreten.

    Gruß
    Stefan

  • Servus,
    @ Stefan: Das mit der Mahnung ist leider nicht so ganz richtig:
    Sollten besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen, ist eine Fristsetzung entbehrlich, § 323 II Nr. 3 nF. BGB
    Sollte das Auto ohne eben diese Reifen nicht
    benutzbar sein, bin ich der Meinung, dass für Deeptroat ein weiteres Zuwarten nicht zumutbar ist.
    Frag zur Sicherheit aber nochmal einen Anwalt, falls ich mich irren sollte
    :winkewin:

    Gruß Loyo

    allzeit guten Ladedruck :)

    US-G 60 Bj. 91

  • @ Loyo: Hast in diesem Fall natürlich recht, da erkennt man den werdenden Anwalt :winkewin: (war doch so das Du Jura studierst, oder??) ist aber trotzdem eine wackelige Angelegenheit meiner Meinung nach. Für alle anderen Fälle gilt trotzdem das was ich oben geschrieben habe.

    Gruß
    Stefan

  • Das nächste Problem ist ja noch, daß er sich auf die Spedition beruft, daß die geschlampt haben. Ich denke, da mußt Du ihm erst mal nachweisen bzw. sicher sein, daß er das Packet nicht rechtzeitig abgeschickt hat. Vielleicht bringt ja ne Nachfrage bei der Spedition etwas, wenn die z.B.: ne Auftragsbestätigung haben

  • Hi Leute,

    bis heute hat es gedauert bis mir der Typ ne Antwort schicken konnte die wie folgt lautet:

    Wie ich von meiner Transportfirma erfahren habe, ist dass Paket schon geliefert worden und sie haben es nur nicht entgegengenommen. In diesem Fall bin nicht ich hier der schuldige sondern sie. Sie haben diesen Artikel von mir ersteigert, nun müssen sie diesen mir auch abnehemen. Dieser Kaufvertrag ist rechtsbindend.

    Was sagt ihr dazu?

    Ich hab ihm im übrigen natürlich wieder freundlich meine Kontoverbindung gemailt mit dem hinweis, das er bis Mittwoch, 20. Februar das Geld zurücküberweisen soll.

    Ebay hab ich auch informiert.

    Gruß

    Andreas

  • Falls es jemanden von euch interessiert... Ebay hat auf meinen Anfrage/Hinweis folgendes gemailt:

    Sehr geehrter Herr XXX,

    Es tut uns leid, dass Sie Schwierigkeiten bei der Abwicklung Ihrer
    Auktion haben.

    Wir werden das von Ihnen genannte Mitglied genau ueberpruefen und ggfs.
    vom weiteren Handel auf eBay ausschliessen.

    Nicht in allen Faellen, in denen es zu solchen Problemen kommt, muss der
    Auktionspartner diese auch boeswillig verursacht haben. Daher sollten
    Sie ihm nun eine angemessene Nachfrist zur Abwicklung der Auktion setzen
    und ggfs. darauf hinweisen, dass Sie in Betracht ziehen, den Vorgang bei
    ausbleibender Klaerung der Polizei zur Anzeige zu bringen.

    Bitte geben Sie bei einer eventuellen Anzeige der Polizei auch die
    Kontodaten an, mittels derer Sie eine Zahlung vorgenommen haben. In der
    Regel laesst sich damit am Sichersten die Identitaet und Adresse des
    Kontoinhabers ermitteln.

    Falls es notwendig sein sollte, dass polizeiliche Ermittlungen
    vorgenommen werden, dann wird eBay mit den Polizeibehoerden
    zusammenarbeiten und diese bei ihren Ermittlungen unterstuetzen.

    Bitte informieren Sie sich auch ueber die von eBay angebotene
    Versicherung und deren Bedingungen - Sie finden alles wesentliche dazu
    unter folgendem Link:
    http://pages.ebay.de/help/community/insurance.html

    Bitte beachten Sie auch, dass die Auktionen nur eine bestimmte Zeit (90
    Tage nach Auktionsende) weiter auf unserem Server gespeichert bleiben.
    Bitte drucken Sie sich zur Sicherheit die betreffende Auktion aus bzw.
    legen Sie eine Kopie auf Ihrer Festplatte ab.

    Mit freundlichen Gruessen

    Marc Tiemann
    eBay.de - Sicherheit

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