• Hi,
    gehe ich recht in der Annahme das nur das Profil des Reifens unter der Karosse sein muss?(ich meine in der Mitte wo die Karosse am breitesten ist, da links und rechts davon das Profil ja immer drüberwegsteht)

    CorryG60

    [ 17. Juni 2001: Beitrag editiert von: CorryG60 ]

  • Hi,

    es muß nur die Reifenlauffläche (also profil) von den Kotflügeln oben abgedeckt werden. Wenn Du bei Deiner Felgen- Reifen- Kombination schräge Reifenflanken hast, dürfen diese herausstehen. Das akzeptiert jeder TÜV-Prüfer.

    Gruß Detlef :)

  • Ich kenne mich da ein wenig aus.
    Also sogenannte "E"-Fahrzeuge müssen das gesamte Rad abgedeckt haben.Andere müssen von Narben mitte an gesehen 15cm nach oben die Lauffläche des Reifens abgedeckt haben.
    Leider habe ich keine Ahnung was ein E-Fahrzeuge ist(kenne nur die Paragraphen)und welches kein ist.
    Ich weiß nur das ein Polo Bj78 kein E-Fahrzeug ist.Das hat mir ein Richter gesagt der aufgrund eines übereifri´gen Polizisten mich zu ihm geladen hat.
    Da stand der Schutzmann aber doof da als ich ihm die Regeln erklären mußte nachdenen die Rad-Reifenkombinationen abgenommen werden.
    Ich will aber nicht ausschweifen.
    Also in diesem Sinne.
    Bis bald.
    MfG Lars

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