- Offizieller Beitrag
Wusstet ihr das ?
ZitatDie Polizei ermittelt nun wegen des Tatvorwurfs des „verbotenen Kraftfahrzeugrennens“, was erstaunen könnte, wenn man davon ausgeht, dass ein Rennen mindestens zwei Teilnehmer erfordert. Tatsächlich fällt unter das Delikt auch, wer „als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“, wie es im Gesetzestext steht.
Heißt: Auch gegen Alleinraser sind Ermittlungen wegen des Deliktes möglich.
Quelle: Augsburger Allgemeine (Auszug)