Nachdem ich nun schon seit 2 Tagen Antworten auf meine Frage über die Suchfunktion gesucht, aber nicht wirklich gefunden habe, bin ich nun mal so frech und stelle ein "neues" Thema ein.
Darf man auch andere Reifenmarken verwenden, als die, die im Farhrzeugschein Teil 1 eingetragen sind? Ich konnte nirgends eine Antwort erhalten. Selbst bei Polizei und TÜV nicht.
Danke Euch schon mal im Voraus,
Tom