Unwissende Polizei und ich soll bezahlen!

  • Muss das hier mal los werden, habe heute ein Anruf von meiner Freundin bekommen, dass ein Schreiben von der Polizei ankam. Erst mal überlegt, ob ich wissen könnte warum, aber nein nix gewesen.

    Der Vorwurf lautet, dass mein Corrado am 03.03.14 auf der öffentlichen Straße(bei meinen Eltern) stand mit abgelaufenen TÜV.Wollen dafür 15€.

    Mit abgelaufenen TÜV lagen die ja richtig ABER: Da ich Saisonkennzeichen habe (03-10)und meine HU im November 2013 dran gewesen wäre, ist es nicht rechtens, mir diese 15€ auf zudrücken. Der Corrado hatte am 03.03.14 neuen TÜV bekommen aber erst zum späten Nachmittag, nachdem die mich aufgeschrieben haben müssen. Ärgert mich, da ich morgen von Montage komme und mich damit befassen muss, nur weil die kein Plan haben.

    Werde das vom TÜV mal ausdrucken für die Herrschaften: http://www.tuev-nord.de/de/service-inf…rzeuge-3086.htm

    Corrado G60, Bj 88, Alpinweiß :cweiss:
    Bora 2.0, Bj 99, Satinsilber

  • Einspruch einlegen und fertig.
    Klar, hätte mich auch geärgert...
    Aber wenn die Feststellung und die HU am gleichen Tag war .... :grinning_squinting_face: .... Dann würde ich mit dem TÜV-Bericht zur Polizei düsen und fragen was die geraucht haben und ob die nicht richtig schauen können! Warst doch erst morgens beim TÜV, oder? :biggrin:

  • Gruß,

    Warum soll das nicht rechtens sein? Meiner Meinung nach hat die Polizei richtig gehandelt.

    Der Fahrzeughalter hat sein Fahrzeug Fristgerecht zur Hauptuntersuchung vorzustellen, dieser Pflicht bist du nicht nachgekommen. Demnach war deine HU abgelaufen und dein Fahrzeug befand sich im öffentlichen Straßenverkehr.

    Entweder du gehst im Oktober zur HU, oder fährst gleich als aller erstes im März zur DEKRA.

  • TÜV NORD:

    Zitat


    Was muss ich tun, wenn der HU-Termin bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen außerhalb des Betriebszeitraums liegt?
    Die HU ist dann im 1. Monat des Betriebszeitraums durchzuführen.

    Quelle: http://www.tuev-nord.de/de/hauptunters…zeitraums_liegt

    Der 1 März war ein Samstag, ich war am Montag den 3 März beim TÜV nach 16 Uhr und heute kam das Schreiben, dass ich am 3 März ohne TÜV im Straßenvekehr war. Das waren nur paar Stunden zwischen Aufnahme durch Polizei und TÜV.


    Edit Günter: Fremde Texte bitte auch als Zitate markieren und mit Quellenangabe versehen.

    Corrado G60, Bj 88, Alpinweiß :cweiss:
    Bora 2.0, Bj 99, Satinsilber

    Einmal editiert, zuletzt von Corradoman (5. April 2014 um 07:16)

  • Gruß,

    Warum soll das nicht rechtens sein? Meiner Meinung nach hat die Polizei richtig gehandelt.

    Der Fahrzeughalter hat sein Fahrzeug Fristgerecht zur Hauptuntersuchung vorzustellen, dieser Pflicht bist du nicht nachgekommen. Demnach war deine HU abgelaufen und dein Fahrzeug befand sich im öffentlichen Straßenverkehr.

    Entweder du gehst im Oktober zur HU, oder fährst gleich als aller erstes im März zur DEKRA.

    Falsch! Tüvablauf außerhalb der Saison, Tüv fällig im ersten Monat der Saison.

  • Gruß,

    Warum soll das nicht rechtens sein? Meiner Meinung nach hat die Polizei richtig gehandelt.

    Der Fahrzeughalter hat sein Fahrzeug Fristgerecht zur Hauptuntersuchung vorzustellen, dieser Pflicht bist du nicht nachgekommen. Demnach war deine HU abgelaufen und dein Fahrzeug befand sich im öffentlichen Straßenverkehr.

    Entweder du gehst im Oktober zur HU, oder fährst gleich als aller erstes im März zur DEKRA.

    Falsch! Tüvablauf außerhalb der Saison, Tüv fällig im ersten Monat der Saison.

    So seh ich das auch, erst ab Mai hätte ich bezahlen müssen.

    -- Beitrag erweitert um 22:10 Uhr -- Vorheriger Beitrag war von 21:27 Uhr --

    Habe den entsprechenden Paragraphen gefunden, für die, die ähnliche Probleme haben sollten.

    Zitat

    Anlage VIII (§ 29 Absatz 1 bis 4, 7, 9, 11 und 13)
    Untersuchung der Fahrzeuge

    2.6
    Wäre eine Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, für die ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, außerhalb des Betriebszeitraums durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchführen zu lassen. Waren außerhalb des Zulassungszeitraums sowohl eine Hauptuntersuchung als auch eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist eine Hauptuntersuchung verbunden mit einer Sicherheitsprüfung im Umfang von Nummer 2.3 der Anlage VIIIa durchführen zu lassen.
    2.7
    Die Untersuchungspflicht ruht während der Zeit, in der Fahrzeuge durch einen entsprechenden Vermerk der Zulassungsbehörde in der Zulassungsbescheinigung Teil I und durch Entstempelung des Kennzeichens außer Betrieb gesetzt worden sind. War vor oder in dieser Zeit eine Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs durchführen zu lassen. Waren in dieser Zeit sowohl eine Hauptuntersuchung als auch eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist eine Hauptuntersuchung verbunden mit einer Sicherheitsprüfung im Umfang von Nummer 2.3 der Anlage VIIIa durchführen zu lassen.

    Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anlage_viii_133.html

    Edit Günter: Fremde Texte bitte auch als Zitate markieren und mit Quellenangabe versehen.

    Corrado G60, Bj 88, Alpinweiß :cweiss:
    Bora 2.0, Bj 99, Satinsilber

    3 Mal editiert, zuletzt von Corradoman (5. April 2014 um 07:16) aus folgendem Grund: zum Zitat berichtigt

  • 5dOt1

    Das wird nicht funktionieren, da die HU mit genauer Zeitangabe versehen ist. Kann somit alles ganz genau nachvollzogen werden.


    Ja natürlich hat Du da Recht. Ich mache Dir zur liebe das nächste mal noch mehr :biggrin: :biggrin: :biggrin: dahinter :winking_face:

    Aber wie hier schon mehrfach geschrieben hat sich der TE hier völlig korrekt nach Recht und Gesetz verhalten. Die Sheriffs haben da definitiv über das Ziel hinaus geschossen und was falsch gemacht.

  • Heute auf dem Revier gewesen und mir wurde bestätigt, dass ich im Recht bin. Der "Gute" Bürgerpolizist wollte sich wohl damit ein Bienchen verdienen. Er hat einfach nicht registriert das es ein Saisonkennzeichen ist. Jetzt muss ich zwar das Schreiben an die Bußgeldstelle schicken, aber der gute Herr Polizist bekommt von mir auch nochmal ein kleines "Dankeschön" in Schriftform. Wollen ja alle nicht, dass es nochmal passiert:super:

    Man lernt halt nie aus:biggrin:

    Corrado G60, Bj 88, Alpinweiß :cweiss:
    Bora 2.0, Bj 99, Satinsilber

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!