- Offizieller Beitrag
ZitatÜberholvorgang muss vor Verbotsschild abgebrochen werden
Vergangene Woche hatte das "Schneeflocken-Tempolimit" für Aufruhr gesorgt, nun gibt es ein weiteres OLG-Urteil zum Thema "Höchstgeschwindigkeit". Wenn ein Autofahrer einen Überholvorgang nicht vor einem Verbotsschild beenden kann, muss er ihn abbrechen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm jetzt entschieden.
Selbst wenn er schon schräg vor dem überholten Fahrzeug ist, aber noch keinen Sicherheitsabstand dazu hat, muss er sich zurückfallen lassen und dahinter wieder rechts einscheren.
Beginn und Ende des Verbots entscheidendWörtlich heißt es in der Entscheidung des Gerichts: "Die Vorschriftzeichen 276 'Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art' und 277 'Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t' der Straßenverkehrsordnung verbieten nicht nur den Beginn, sondern grundsätzlich auch die Fortsetzung und die Beendigung eines bereits zuvor begonnenen Überholvorgangs innerhalb der Überholverbotszone."
Das Gericht bestätigte das Bußgeld gegen einen Lasterfahrer, der das Überholen mehrerer anderer Lastwagen noch im Verbotsbereich fortgesetzt hatte. Der Fahrer hatte sich mit der Begründung gewehrt, er habe noch vor dem Verbotsschild zum Überholen angesetzt und dann keine Lücke zum Einscheren gefunden.
In der Praxis möglicherweise ein gefährliches UrteilDass ein abgebrochener Überholvorgang in der Praxis möglicherweise eine gefährliche Situation für die Verkehrsteilnehmer bedeutet, lag nicht in der Entscheidungsbefugnis des OLG Hamms: "Den Fall, dass ein solcher Abbruch nicht gefahrlos möglich ist, hatte der Senat nicht zu entscheiden", heißt es in der Pressemitteilung.
Quelle: http://www.t-online.de/auto/news/id_7…hen-werden.html