Geht zwar nicht um einen Corrado, aber lässt sich darauf ja auch erweitern.
Habe meinen E30 ja von 318 auf 325 umgebaut. Das ist inzwischen auch alles eingetragen. Den Kaltlaufregler mußte der Tüv ebenfalls eintragen, eine "normale" Werkstatt mit AU Berechtigung durfte das nicht, da es sich um ein umgebautes Fahrzeug handelt.
Wie verhält sich das nun mit Zubehör, zum Beispiel Abgasanlagen mit Teilegutachten?
Kann, besser gesagt darf, das jeder Prüfer eintragen, oder wird das wieder eine Sonderabnahme die ja im Moment hier bei uns nur der Tüv Nord darf, und dann auch der Oberguru für Sonderabnahmen?
Wer weiß das? Hier die Station hat das Arbeiten eh nicht erfunden, und dreht lieber solange Däumchen bis Hannover den Laden hier schließt, und für die nächste Station brauch ich wieder ein paar Stunden frei.