Hi Leute,
nach langer und bisher erfolglosen Suche nach einem Gutachten für meine Fittipaldis habe ich bisher immer noch kein passendes gefunden.
Hat jemand ein Gutachten da mit den Daten 8x17 ET 30 Lochkreis 5x100. Reifen 205/40 17 für einen VR6, wo der Corrado VR6 auch angegeben ist, damit ich sie über einen vergleich eintragen lassen kann? Danke schonmal...
[S] Vergleichsgutachten 8x17 ET 30 auf VR6
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... Hab ich nur mit der Kombi et35 da.. vielleicht hilft das trotzdem..?
Gruss
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Könntest es mir ja mal schicken dann kann ich es mir anschauen und ich hab schonmal was in der Hand, zumindest besser als nix.
tibvr6@aol.comAber wäre schön wenn jemand doch noch die genauen Daten wie ich hat...
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Hi Leute,
komme gerade vom Tüv und bräuchte ein Gutachten oder ähnliches bzgl 205 40 17 auf 8j Felgen et 32( mit Platten 10er) 5x100.
Ihm geht es um den Abrollumfang!
Vielleicht kann mir da jmd helfen oder was zu schicken.
Danke im Vorraus
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- Offizieller Beitrag
Wegen dem Abrollumfang?
Ist doch ein 1A Umfang für den Corrado.Die Reifengröße steht z.B. auch bei dieser Felge für den Corrado dabei:
file:///E:/Downloads/RC09_Stratos_8x17_5x100_ET35_57.1_ABE__119692_.pdf -
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Ausgehend von der Serienbereifung eines VR6 stimmt es mit dem 1A Abrollumfang nicht ganz, weil es mit +1,7% Abrollumfangsdifferenz und -1,6% Geschwindigkeitsabweichung rechnerisch außerhalb der Toleranz liegt und somit ein Tachoabgleich notwendig ist. Der Abgleich ist kein Hexenwerk. Man braucht eine Werkstatt, die einen Leistungsprüfstand hat. Die gleicht die Geschwindigkeiten ab und stellt ein Protokoll aus. Damit fährst du wieder zum TÜV und lässt dir deine Kombi eintragen. So habe ich es vor ca. 10 Jahren gemacht.
Wegen dem Reifen wende dich am besten an deinen Reifenhersteller. Dieser kann dir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen, falls der Reifen für eine 8J Felge freigegeben ist. Bei Hankook geht es z.B. online und ist innerhalb weniger Minuten erledigt. -
- Offizieller Beitrag
Davon mal ab das die Reifengröße 205/40 17 in einem Felgengutachten einer 8x17-Felge beim Corrado steht (die werden da keine Reifengröße prüfen und freigeben die für den Tacho ungeeignet ist):
Zitat
Die Räder dürfen auch bei max. zulässigem Gesamtgewicht nicht im Radhaus schleifen.
Tachoabgleichung wird erforderlich, wenn folgende Abweichungen des Abrollumfanges von der Serienbereifung auftreten:
- Fahrzeuge vor Bj. 94 bei mehr als 7%
- Fahrzeuge nach Bj. 94 bei mehr als 4%Die Radlauffläche muss abgedeckt sein.
Bei unterschiedlichen Felgenbreiten auf Vorder- und Hinterachse darf bei Fahrzeugen mit ABS der Abrollumfang zwischen Vorder- und Hinterrädern max. +/- 1,5% betragen, da sonst eine einwandfreie Funktion des ABS nicht mehr gewährleistet ist. -
Ich glaube du verwechselst §57 der StvZO, wo geregelt ist wieviel ein Tacho abweichen darf, mit dem Abrollumfang eines Reifens. Natürlich bekommt man diese Rad/Reifenkombi eingetragen, wenn Corrado im Gutachten steht. Wenn nicht, wird der Prüfer nachrechnen und einen Tachoabgleich verlangen, weil 205/40 Reifen außerhalb der Toleranz liegt. Das kann ich dir aus meiner Erfahrung bestätigen. Das war so als ich bei meinem damaligen G60 diese Reifengröße eintragen wollte und heute ist es auch noch so.
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- Offizieller Beitrag
Zur Tachoabweichung:
Zitat4.3.5 Das Fahrzeug wird bei folgenden drei Geschwindigkeiten geprüft: 40 km/h, 80 km/h sowie
120 km/h oder 80 % der vom Hersteller angegebenen Hoechstgeschwindigkeit, wenn diese
weniger als 150 km/h beträgt.
4.3.6 Die Fehlergrenze des zur Messung der tatsächlichen Geschwindigkeit des Fahrzeugs
verwendeten Kontrollgeräts darf nicht größer sein als mehr oder weniger 1,0 %.
4.3.6.1 Wenn eine Messstrecke verwendet ist, muss sie eine ebene, trockene und ausreichend
griffige Oberfläche aufweisen.
4.4 Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen Geschwindigkeit liegen. Bei
den unter 4.3.5 angegebenen Geschwindigkeiten sowie bei den Zwischenwerten muss zwischen
der vom Geschwindigkeitsmesser angezeigten Geschwindigkeit V1 und der tatsächlichen
Geschwindigkeit V2 folgende Beziehung bestehen: O * V1 - V2 * V2/10 + 4 km/h .
Tachotoleranzen, 10 % plus 4 km/h (nach oben) sind zulässig:
echte 50 km/h = Tachoanzeige 50 - 59 km/h
echte 100 km/h = Tachoanzeige 100 - 114 km/h
echte 150 km/h = Tachoanzeige 150 - 169 km/h
echte 200 km/h = Tachoanzeige 200 - 224 km/hEDIT:
Laut dem Rechner bei "Reifensuchmaschine" würde der Tacho mit den 205/40 17 ganze 2km/h weniger anzeigen und ist damit logischerweise nicht mehr ohne Tachoangleichung erlaubt...........
Warum steht diese Reifengröße als erlaubt in dem Gutachten?EDIT:
Andere Felge, andere Gutachten:
Wieder steht der Corrado drin mit der Reifengröße 205/40 17
Warum steht in dem Gutachten z.B. nicht der 215/35 17 der Tachotechnisch viel besser passt?
http://data.berlintire.eu/Mediakatalog/P…T,SKODA,VW).PDF -
Warum das so ist, kann von einem Laien nur gemutmaßt werden. Vielleicht, meine Vermutung, weil man nur 0,2% über dem Limit liegt, ein Tacho eh mehr anzeigt und somit die tatsächliche Geschwindigkeit über der angezeigten liegt. Der Abgleich ist dann eine Bestätigung, dass alles in Rahmen ist.
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