Da unser Thüringer Saisonabschlusstreffen dieses Jahr aller Vorraussicht nach besser denn je besucht sein wird, stellt sich mir die Frage, ob und ab wann gemeinsame Ausfahrten meldepflichtig sind.
Ich habe schon gegoogelt, konnte aber nichts wirklich Nützliches zum Thema finden.
Irgendwo habe ich mal aufgeschnappt, dass eine Ausfahrt ab einer 20 Teilnehmern meldepflichtig ist (und diese Anzahl an Fahrzeugen werden wir sicherlich überschreiten).
Weiterhin konnte ich in Erfahrung bringen, dass dies nicht bei der Polizei , sondern beim zuständigen Straßenverkehrsam angemeldet und genehmigt werden muss.
Zu Verbandsfahrten konnte ich folgendes finden
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§ 27 Verbände
(1) 1Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. 2Mehr als 15 Radfahrer dürfen einen geschlossenen Verband bilden. 3Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. 4Kinder- und Jugendgruppen zu Fuß müssen, soweit möglich, die Gehwege benutzen.(2) Geschlossene Verbände, Leichenzüge und Prozessionen müssen, wenn ihre Länge dies erfordert, in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei lassen; an anderen Stellen darf dieser sie nicht unterbrechen.
(3) 1Geschlossen ist ein Verband, wenn er für andere Verkehrsteilnehmer als solcher deutlich erkennbar ist. 2Bei Kraftfahrzeugverbänden muß dazu jedes einzelne Fahrzeug als zum Verband gehörig gekennzeichnet sein.
(4) 1Die seitliche Begrenzung geschlossen reitender oder zu Fuß marschierender Verbände muß, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), mindestens nach vorn durch nicht blendende Leuchten mit weißem Licht, nach hinten durch Leuchten mit rotem Licht oder gelbem Blinklicht kenntlich gemacht werden. 2Gliedert sich ein solcher Verband in mehrere deutlich voneinander getrennte Abteilungen, dann ist jede auf diese Weise zu sichern. 3Eigene Beleuchtung brauchen die Verbände nicht, wenn sie sonst ausreichend beleuchtet sind.
(5) Der Führer des Verbands hat dafür zu sorgen, daß die für geschlossene Verbände geltenden Vorschriften befolgt werden.
(6) Auf Brücken darf nicht im Gleichschritt marschiert werden.
http://www.strassenverkehrsamt.net/external/stras…hrsordnung.html
Dort steht also wieder gar nichts von dem, was ich wissen will.
Da ich weiß, dass hier viele Veranstalter und Helfer z. T. auch größerer Treffen unterwegs sind, wollte ich mich mal kundig machen, wie es nun wirklich ist und ob überhaupt Handlungsbedarf besteht, wenn auf einem Treffen eine Ausfahrt mit mehr als 20 Fahrern gemacht wird.
Grüße!