Meldepflicht von Ausfahrten ?!

  • Da unser Thüringer Saisonabschlusstreffen dieses Jahr aller Vorraussicht nach besser denn je besucht sein wird, stellt sich mir die Frage, ob und ab wann gemeinsame Ausfahrten meldepflichtig sind.
    Ich habe schon gegoogelt, konnte aber nichts wirklich Nützliches zum Thema finden.
    Irgendwo habe ich mal aufgeschnappt, dass eine Ausfahrt ab einer 20 Teilnehmern meldepflichtig ist (und diese Anzahl an Fahrzeugen werden wir sicherlich überschreiten).
    Weiterhin konnte ich in Erfahrung bringen, dass dies nicht bei der Polizei , sondern beim zuständigen Straßenverkehrsam angemeldet und genehmigt werden muss.

    Zu Verbandsfahrten konnte ich folgendes finden



    http://www.strassenverkehrsamt.net/external/stras…hrsordnung.html

    Dort steht also wieder gar nichts von dem, was ich wissen will.

    Da ich weiß, dass hier viele Veranstalter und Helfer z. T. auch größerer Treffen unterwegs sind, wollte ich mich mal kundig machen, wie es nun wirklich ist und ob überhaupt Handlungsbedarf besteht, wenn auf einem Treffen eine Ausfahrt mit mehr als 20 Fahrern gemacht wird.

    Grüße!

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    (1) Rennen mit Kraftfahrzeugen sind verboten.
    (2) Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, daß die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden.
    (3) Einer Erlaubnis bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten. Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld läßt.

    http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__29.html

    und:

    http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm

    Ansonsten würde ich mich einfach mal kurz mit der Polizei unterhalten, die müssten eigentlich wissen was zu tun ist oder an wen man sich wenden kann.

  • Ich habe jetzt ein Antragsformular vom zuständigen Straßenverkehrsamt vorliegen.
    Soweit ist auch alles klar, jedoch scheine ich eine Veranstalterhaftpflichtversicherung vorweisen zu müssen. Diese kostet (nach kurzen Recherchen) zwischen 150 und 200€, was mir jedoch viel zu teuer ist.
    Schließlich wird dies keine Großveranstaltung, sondern lediglich 20-30 Fahrzeuge und max. 40 Personen.

    Kennt sich jemand damit aus? Kann man dies evtl. mit einem kurzen Schreiben umgehen, wo jeder einwilligt, für entstehende Schäden selbst zu haften, sodass der Veranstalter nicht belangt werden kann?

    (@ Corradomann: Ich glaube im Smalltalk hätten es mehr Leute gelesen, als hier:confused:)

    • Offizieller Beitrag

    (@ Corradomann: Ich glaube im Smalltalk hätten es mehr Leute gelesen, als hier:confused:)

    a) ist das kein "Smalltalk"-Thema
    b) wer nur alleine im Bereich "Smalltalk" ließt und dabei andere Themen im technischen/nichttechnischen völlig Bereich ausser Acht läßt, interessiert sich nicht unbedingt für Gesetze und Verordnungen bei Kolonnen-Fahrten auf einem Autotreffen
    c) nur weil keine Antworten kommen heißt das nicht das dieses Thema nicht gelesen wurde sondern es könnte durchaus auch damit zusammenhängen das niemand so richtig eine Antwort dazu hat

    Sei mal ehrlich, wieviele Corradofahrer hier im Forum, oder eben allgemeine Autofahrer in sämtlichen Foren, hat sich bisher überhaupt mal Gedanken gemacht das solche Kolonnenfahrten bei den Treffen überhaupt angemeldet werden müssen?
    Ich kann mich nicht daran erinnern hier jemals davon gelesen zu haben.
    (in anderen Foren allerdings auch noch nicht)

  • Wir sichern unser gesamtes Treffen ab, Kostenpunkt ca. 85€ brutto pro Veranstaltung. Hier muss man aufpassen, die Benutzung von Kfz gilt üblicherweise in solchen Policen ausgeschlossen. Jeder hat eine Kfz-Haftpflicht, die Veranstalterdeckung ist zum Schutz da, wenn der Verursacher nicht zu ermitteln ist...

    Member of Corrado Club Germany e.V. / http://www.vw53i.com / Corrado - love - devotion - feeling - emotion!

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  • a) ist das kein "Smalltalk"-Thema
    b) wer nur alleine im Bereich "Smalltalk" ließt und dabei andere Themen im technischen/nichttechnischen völlig Bereich ausser Acht läßt, interessiert sich nicht unbedingt für Gesetze und Verordnungen bei Kolonnen-Fahrten auf einem Autotreffen
    c) nur weil keine Antworten kommen heißt das nicht das dieses Thema nicht gelesen wurde sondern es könnte durchaus auch damit zusammenhängen das niemand so richtig eine Antwort dazu hat

    Sei mal ehrlich, wieviele Corradofahrer hier im Forum, oder eben allgemeine Autofahrer in sämtlichen Foren, hat sich bisher überhaupt mal Gedanken gemacht das solche Kolonnenfahrten bei den Treffen überhaupt angemeldet werden müssen?
    Ich kann mich nicht daran erinnern hier jemals davon gelesen zu haben.
    (in anderen Foren allerdings auch noch nicht)

    War ja nicht böse gemeint.

    Klar, die meisten Leute machen sich keine Gedanken darüber, weil sie nicht der Veranstalter sind. Ich habe das in anderen Foren schon gelesen, dadruch kam ich erst darauf. Und da hier diverse Treffen mit Ausfahrt eben auch die 20er Marke überschreiten, kann man ja mal nachfragen.

    Ich habe keine Lust, hinterher einen dranzukriegen, wenn wir mit 20-30 Autos vom Freund und Helfer ertappt werden. Eben drum mache ich mich vorher kundig. Letztes Jahr waren wir 16 Autos. Das ging alles noch, aber dadurch,dass die Veranstaltung dieses Jahr bei Facebook geteilt wurde, kann es schnell passieren, dass da auf einmal 40 statt erwarteter 20 Autos stehen. Und dann lass mal wen dastehen, der einen Schuldigen sucht...

    -- Beitrag erweitert um 14:44 Uhr -- Vorheriger Beitrag war von 14:41 Uhr --

    Wir sichern unser gesamtes Treffen ab, Kostenpunkt ca. 85€ brutto pro Veranstaltung. Hier muss man aufpassen, die Benutzung von Kfz gilt üblicherweise in solchen Policen ausgeschlossen. Jeder hat eine Kfz-Haftpflicht, die Veranstalterdeckung ist zum Schutz da, wenn der Verursacher nicht zu ermitteln ist...

    85€ geht ja noch. Hatte wie gesagt von höheren Kosten gelesen. Aus eigener Tasche wollte ich das trotzdem nicht zahlen, da ja kein Eintritt genommen wird, um das Geld wieder rauszubekommen. Empfehlenswert ist eine solche Veranstalterhaftpflicht sicherlich, denn dumme Zufälle passieren oft schneller, als man denkt.

    Grüße!

  • Wir arbeiten ja auch mit diesen Haftungsausschlüssen, die sind allerdings gesetzlich nur begrenzt hilfreich bzw. möglich...

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