EuGH entscheidet über Ausweisung von kriminellen Bürgern
Kriminelle EU-Bürger, die schon mehr als zehn Jahre in Deutschland leben, sollten nur dann ausgewiesen werden, wenn sie eine "Gefahr für die öffentliche Sicherheit" sind. Die Schwere einer Straftat dürfe als einziges Kriterium dafür nicht ausreichen, fordert der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshof (EuGH) in einem Rechtsgutachten.