Tieferlegung: Abmaße?

  • Ich glaube kaum, dass der Polizist sofort den Wagen stillegt, wenn die Austrittskante bei 45cm liegt... Dazu gehören viele Faktoren, wie z.b. die Ungenauigkeit des Meterstabs, die Lage der Straße bzw. ob die Federn ungleichmässig eingefedert sind etc etc..

    Zumal ich dazusagen muss, dass ich in ca. 30 Kontrollen mit dem Corrado und meinem alten Golf, die beide deutlich unter 50cm liegen bzw. lagen noch nie eine "Lichtaustrittskantenmessung" hatte..

    Wenn das Auto sauber ist, der Polizist sieht, dass es kein ungepflegter Murkswagen ist, und die Eintragungen passen, und man sich vernünftig dem Polizist gegenüber äußert, sind die 4cm Lichtkante wohl das kleinste Übel..

    • Offizieller Beitrag

    Frage:

    Wie willst du das denn messen wenn du den Scheinwerfer ausbaust?
    Auf die Werkbank legen und sagen "passt", oder wie?
    Ne ne, der Scheinwerfer bleibt schön im Auto drin denn es geht um die Höhe in dem Fahrzeug und nicht wenn der Scheinwerfer irgendwo rumliegt.

    Die können direkt zum Reflektor messen (je nach Scheinwerfer eben) oder es wird ein einfaches weißes Blatt Papier genommen und direkt vor den Scheinwerfer gehalten. Die unterste Kannte vom Licht, was durch das Blatt scheint wird bis zum Boden gemessen und fertig. +- Toleranz weil der Zollstock nicht geeicht ist und ab dafür.
    Wenn denen das nicht gefällt gibt das einen Zettel oder wenn es blöd läuft ist der "Ingenör" gleich mit vor Ort.
    Toleranz sind, wenn ich nicht irre 5cm.
    Wenn es nicht passt könnte es ein Bußgeld von 50 Euro und 3 Punkten werden.


    Nochmal Edit:

    Wobei das mit dem Blatt Papier ja garnicht richtig gehen kann, denn:
    Vorgabe ist ja die unterste Spiegelkante.
    Beim Abblendlicht ist die unterste Lichtkante aber viel zu hoch denn das Licht wird ja nach oben in den Reflektor geleitet damit das Licht von da aus nach unten scheint.
    Bei Fernlicht würde das ja schon eher passen.

    Hier habe ich mal eine sexy Zeichnung gefunden:
    http://www.bildercache.de/bild/20100513-175914-632.jpg

    Cab-Cruisa

    Nur weil du bei ca. 30 Kontrollen Glück hattest heißt das noch lange nicht das es deswegen legal wird.
    :winking_face:

  • Also ich denke wenn der Scheinwerfer bei 48 cm ist macht ein Polizist auch nix solang das komplette erscheinungsbild des Autos i.o ist wie Cab Cruisa schon sagte!

    das gleiche mit den 10 cm Bodenfreiheit da hätten wir das gleiche thema meine tiefste stelle liegt bei 8,5 cm laut TÜV Prüfer und er sagt das passt da wird kein Polizist was sagen....

    Aber Fakt ist wenn der Polizist angepisst ist oder n schlechten Tag hat wird er dir auch bei regelkonformer eintragung ans Bein Pissen...

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