Hallo, nachdem ich mittlerweile schon seit 16 Jahren meinen Corrado fahre, habe ich mich nunmehr dazu entschlossen, ihn mit einem Mini-Kat zu versehen, um dadurch die E 2 Norm zu erlangen. Natürlich habe ich auch gelesen, daß ein solcher Kat lt. ABE erst für Fahrzeuge ab 07/92 gilt. Meiner ist aber von 11/91. Lt. Durchsuchen der Foren ist ja die einheilige Meinung, daß es nur auf den PG-Motor ankommt, egal wann der gebaut wurde und daß sich an der Motorcharakteristik auch nichts geändert hat. Und wenn die Werte stimmen, sollte das auch problemlos funktionieren. Von daher hole ich mir dann einen von Ebay, baue den mir ein, ABE ist eben von 08/92, meine Werkstatt unterschreibt mir auch den Steueränderungsantrag, ohne überhaupt einen Blick auf den KAT zu machen, mache die AU, ich zahle die 28 Ocken und geh frohen Mutes zum Straßenverkehrsamt. Ja und das funktionierte dann nicht. Natürlich störten sie sich an dem Baujahr. Da half auch kein Wenn und Aber. Sie schickten mich dann mal zum Tüv um die Ecke. Ich dahin, er guckte sich alles an, und ebenso Pustekuchen. So kann er mir das nicht eintragen. Ich natürlich schlau, einer im Forum sagte, man kann ja VW mal anschreiben, die schickten dann eine Bescheinigung, daß sich motormäßig da nichts getan hat und wenn die Abgaswerte ja stimmen, stehe einer Eintragung nichts mir im Wege. Tja, von wegen. Die Kundenbetreuung sagte, daß bei keinem PG-Motor eine Umschlüsselung vorgenommen werden kann, ich sollte aber mal eine Kopie des Fahrzeugscheins hinschicken. Gut, werde ich auch machen, aber das kann ja noch was dauern.
Wenn jemand da einen Tip hat, oder so eine Bescheinigung schon mal für die Baureihe vor 92 in Händen hat, wäre mir vielleicht schon geholfen. Ich kann natürlich auch von einem Tüv zum anderen fahren. Aber da muß es doch genaue Regeln geben. Es kann doch wohl nicht sein, daß so eine Eintragung nur nach Gutdünken vorgenommen wird. Ach, ich wohne übrigens im Siegkreis, also Kennzeichen SU und da sollte auch die Eintragung erfolgen.
Vielen Dank im voraus
andy mania