Eintragung Felgen 8x16, ET17 - Vergleichsgutachten?

  • Hallo zusammen,

    ich habe (mal wieder) Probleme bei der Eintragung von Teilen. Es geht um Fahrwerk, Felgen und 30er Momo Lenkrad.

    Fahrwerk: H&R mit Teilegutachten für Corrado (sollte kein Problem sein)

    Felgen: Compomotive TS-Line 3tlg. 8x16H2'' ET17 mit 215/40/16

    Festigkeitsnachweis vom TÜV ÖSTERREICH vorhanden (vom Tüv Österreich durchgeführt, vom Hersteller in Auftrag gegeben).
    Reifenfreigabe ist auch vorhanden.

    Ich war beim Tüv und die sagten mir, dass sie nur mit dem Festigkeitsgutachten nichts eintragen können (allerdings ist heute auch Freitag und die haben noch eine Stunde offen...)
    Jetzt habe ich mal gehört, dass man mit einer Art Vergleichsgutachten eintragen kann.
    Ich habe den Prüfer auch auf eine Eintragung zB von Audi Felgen auf einem VW angesprochen (TT Felgen auf Golf 3), wobei es ja auch nur einen Festigkeitsnachweis gibt und die Räder nie auf dem Auto geprüft wurden. Da meinte er nur, dass Audi und VW ja das Gleiche wären...pff!

    Naja, weiß vll jemand weiter? Oder kann mir ein Gutachten von Felgen in der Größe für den Corri zukommen lassen?
    Bin für jegliche Art von Tipps dankbar!

  • Mit dem Vergleichsgutachten, will der TÜV einfach nur sehen, dass bereits Gutachten existieren, mit genau der Felgengröße für den Corrado.
    Also mein TÜV schaute einfach im System nach, dort waren echt alle denkbaren Größen aufgelistet, was ihm ausgereicht hat.
    Ich würd einfach mal zu nem anderen TÜV gehn. Das Festigkeitsgutachten brauchst du selbstverständlich!

  • Mit dem Vergleichsgutachten, will der TÜV einfach nur sehen, dass bereits Gutachten existieren, mit genau der Felgengröße für den Corrado.
    Also mein TÜV schaute einfach im System nach, dort waren echt alle denkbaren Größen aufgelistet, was ihm ausgereicht hat.
    Ich würd einfach mal zu nem anderen TÜV gehn. Das Festigkeitsgutachten brauchst du selbstverständlich!

    Da hast du aber einen hilfsbereiten Prüfer...ich hab jetzt retrospektiv festgestellt, dass der Typ quasi das Gutachten aus Österreich angezweifelt hat! Sagte nämlich noch "Festigkeitsnachweise kann ja jeder schreiben...".
    Da steht jedoch schwarz auf weiß die Gültigkeit der Prüfung der Räder für Deutschland..! Totale Verwirrung gerade...

  • Wie auch schon im anderen Forum gesagt:

    Festigkeitsgutachten sind nicht mehr gültig. Du brauchst ein Teilegutachten für die Felgen, auch wenns von nem anderen Auto ist, egal, hauptsache ein echtes Teilegutachten. Gibt es das nicht, hast du heutzutage einfach arge Probleme sowas eingetragen zu kriegen...

    Auch hier nochmal die Änderung:

    "Rädereintragungen nur mit TÜV-Gutachten oder ABE gültig

    Pressemitteilung 17.10.2008

    * VDAT weist auf Praxismängel bei der Eintragung hin
    * Eintragungen nach §21 (Einzeleintragung) für Serienräder ungültig
    * Aufklärung der TÜV Prüfer gefordert
    * Klares Bekenntnis des VDAT zu Qualitätsprodukten


    Roßbach, Oktober 2008 - Immer wieder erreichen die Geschäftsstelle des VDAT Anfragen irritierter Verbraucher, die einen Felgensatz nach §21, also als Einzeleintragung, und auf Basis eines Festigkeitsgutachtens in die Fahrzeugpapiere eingetragen haben wollen. Entweder weil der Verkäufer das empfohlen hat, oder Bekannte dies ebenfalls getan haben. Der VDAT weist nun drauf hin, dass die noch teilweise ausgeübte Praxis einer Einzeleintragung von in Serie produzierten Felgen, für die ausschließlich ein Festigkeitsgutachten vorliegt, nicht zulässig ist. Für die Zulassung von in Serie hergestellten Teilen ist ein Teilegutachten oder eine ABE notwendig – dies gilt insbesondere auch für gegossene Leichtmetallfelgen.

    Ein Festigkeitsgutachten ist eine Momentaufnahme - es dokumentiert die Prüfbedingungen und die technischen Werte der Prüfräder. Es dient dazu, Vergleichsprüfungen durchzuführen. Das Ergebnis solcher Prüfungen gibt Auskunft darüber, ob die Räder der laufenden Produktion unter identischen Bedingungen hergestellt wurden, wie die seinerzeitigen Prüfräder.

    Der Prüfer darf keine Räder eintragen, die nur ein Festigkeitsgutachten haben

    Der Sachverständige vor Ort allerdings hat keine Möglichkeit zu erkennen, ob die Räder die er eintragen soll qualitativ mit den Prüfrädern identisch sind oder nicht. Eine Überprüfung der Festigkeit ist nicht möglich, da die Räder dabei zerstört werden. Die optische Prüfung alleine gibt aber keine Sicherheit. Der Prüfer würde zu Lasten der Verkehrssicherheit ein nicht einschätzbares Risiko eingehen. Daher weist der VDAT nochmals darauf hin, dass die Eintragung solcher Räder nicht zulässig ist und eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt.

    Nur Leichtmetallfelgen mit TÜV Gutachten oder ABE sind zulässig

    Hersteller, die Leichtmetallfelgen in Serie produzieren und über ein Teilegutachten oder eine ABE verfügen, können ein anerkanntes Qualitätsmanagement-System vorweisen. Dieses QM-System stellt sicher, dass alle Vorgaben dokumentiert und eingehalten werden und dass alle produzierten Räder der Qualität der Prüfmuster entsprechen. Das Bundesverkehrsministerium hat alle Prüfstellen aufgefordert, diese Regelung zu beachten.

    Der VDAT rät: Der Endverbraucher soll beim Kauf darauf achten, dass die Wunschfelgen ein Teilegutachten/Verwendungsbereichsgutachten nach §19.3 oder eine ABE haben – dann gibt es keine Probleme bei der Eintragung in die Fahrzeugpapiere! "


    p.s.: Dann kommt noch hinzu, dass ein Gutachten aus Österreich generell gleich am Anfang nen schlechten Eindruck macht, weil wahnsinnig viele Gutachten im Umlauf waren z.B. für Auspuffanlage, Bodykits, Luftfilter, Spoiler etc. die aus Österreich kommen aber schlichtweg ungültig waren. Der Prüfer wird hier also doppelt misstrauisch werden...

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