Es verändert die Fahreigenschaft, unzwar erheblich, und deshalb ist das auch eintragungspflichtig sonst kann ich mir ja auch einfach so nen fahrwerk rein basteln. Beim Tüv gucken se eh nur ob alles fachgerecht montiert wurde, verlangen nen achsvermessungsprotokoll, was ja auch unbedingt gemacht werden muß, und das einstellen des Bremskraftregler, zumindest bei Fahrzeugen ohne ABS
Gruß Marco
eine andere Achse bzw eine Austauschachse verändert nicht die Fahrzeugleistung,Gewicht etc.
wenn man es so sieht müsste man auch den Austausch der Motorhaube eintragen lassen,wenn man z.B. von altes auf neues Modell umbaut...