So hat man es mir beim Gebrauchtwagenkauf auch erklärt, Stichwort "Beweislastumkehr". Wenns falsch ist, klär uns bitte auf, Danilo.
2.8l überholen lassen. Nun wieder "defekt" nach 12.000km.
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Jaja, die Beweislastumkehr rührt ja auch aus dem Verbrauchsgüterkauf. Im Werkvertragsrecht gilt diese aber nicht, da trifft den Abnehmer generell ab erbrachter Leistung die Beweislast. Genau daran wollte doch der große gelbe Automobilclub drehen, hab den Namen der... ähm... Juristin vergessen die den Käse verzapft hat, muss wohl an der Schwachsinnigkeit der Idee gelegen haben...
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Auf jeden Fall zum Anwalt gehen.
Der klärt mit der Rechtsschutzversicherung ab ob Deckung besteht.
Wenn ja dann wird geklärt was für ein Schaden vorliegt.
Das öffnen und das Gutachten bezahlt dann die Rechtsschutzversicherung auch wenn es nicht die Schuld von der Firma war.
Kosten entstehen Dir dann keine für das feststellen des Schadens.
Vorrausgesetzt natürlich die Versicherung gibt grünes Licht.
Wenn die Rechtsschutzversicherung ablehnt dann würde ich den selbst öffnen und nachschauen.
Dann hast Du immer noch die Möglichkeit den 2.8er auf 2.9er aufbohren zu lassen mit neuen Kolben usw.
Gruß Jörg
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Wie ist denn der Ölverbrauch oder qualmt der Motor blau?
MfG
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Ja vorher abklären werd ich das definitiv bevor er wirklich aufgemacht wird.
Das mit der "Beweislastumkehr" steht nirgendwo.
Hab ich nur so gesagt bekommen und hier "zitiert".
Aber wenn es nicht gilt ist auch okay.
Er qualmt nicht blau und hat auch keinen hohen Ölverbauch!
Das stottern tritt im Moment äußerst selten auf!
Und er läuft auch gut, Leistung ist da.
Entweder liegt es doch an einem Zündkabel oder am Verteiler?!?!
Wenn die Zündkerze nicht richtig arbeitet, entstehen wohl auch Verbrennungsrückstände.
Werd nun mal schauen was ich prüfen lassen kann und was rauskommt.
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