Weiss gar nicht wo das Problem liegt,der Verkäufer hat doch das Recht,vom Kaufvertrag zurückzutreten oder seh ich das falsch?!

vom Kaufvertrag zurücktreten
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Nö, wenn unterschrieben ist, oder mündlich ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, dan ist das nicht so leicht möglich...
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wenn der Vertag unterschrieben ist nicht!
im übrigeben ist das Thema alt..... -
Bei mündlich abgeschlossenem Kaufvertrag geht das ohne weiteres da man rein rechtlich gar nichts in der Hand hat und sagen kann das man keine Verkaufszusage gemacht hat! Bei schriftlich abgeschlossenem Vertrag geht das Zurücktreten nur für den Käufer und auch da nur unter bestimmten Umständen innerhaltb von 2 Wochen!
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- Offizieller Beitrag
Bei mündlich abgeschlossenem Kaufvertrag geht das ohne weiteres da man rein rechtlich gar nichts in der Hand hat und sagen kann das man keine Verkaufszusage gemacht hat!
http://www.ansahl.com/eblog/index.ph…e-sind-bindend/
Bei schriftlich abgeschlossenem Vertrag geht das Zurücktreten nur für den Käufer und auch da nur unter bestimmten Umständen innerhaltb von 2 Wochen!So pauschal sollte man es nicht ausdrücken.
Besser so:
http://www.moebel-tipps.de/Ruecktritt_vom_Kaufvertrag.html -
Auf Privatpersonen war meine Aussage bezogen,nicht auf Firmen bezw. Geschäftsleute! Da sieht das ja dann wieder anders aus und die mündlichen Verträge sind bindend!
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- Offizieller Beitrag
Die mündlichen Kaufverträge sind genauso bei Privatpersonen bindend.
Ich zitiere in diesem Fall mal Wiki:
(obwohl ich das eigentlich nicht so gerne nehme)http://de.wikipedia.org/wiki/Kaufvertrag
Zitat
Form
Der Kaufvertrag ist in der Regel formfrei. Er kann also sowohl mündlich und schriftlich als auch durch konkludentes Handeln abgeschlossen werden. Nur bei bestimmten Kaufverträgen schreibt der Gesetzgeber eine besondere Form vor. Notarielle Beurkundung ist nach § 311b Abs. 1 BGB erforderlich beim Kauf von Immobilien (Grundstücke, Wohnungseigentum), nach § 15 Abs. 4 GmbHG beim Kauf eines GmbH-Anteils oder nach § 2371 BGB beim Erbschaftskauf.Große und teure Sachen werden in der Praxis jedoch fast immer mit einem schriftlichen Vertrag verkauft (z. B. Autos).
Es gibt dazu auch bestimmte §§ im BGB aber die suche ich jetzt nicht extra raus.
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Dann hab ich eine Frage...Es wird zwischen 2 Privatpersonen ein mündlicher Kaufvertrag geschlossen...1 Woche vor Abholung des Verkaufsgegenstands sagt der Verkäufer das er den Artikel nie zum Verkauf angeboten hat! Was machste nu als Käufer??Rein rechtlich hast du keine Beweise gegen den Verkäufer in der Hand die vor Gericht aussagekräftig wären oder?
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beim KFZ Besichtigen ist man im seltestenfall allein
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War jetzt auch nicht speziell auf ein Kfz bezogen sondern allgemein!
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- Offizieller Beitrag
Dann hab ich eine Frage...Es wird zwischen 2 Privatpersonen ein mündlicher Kaufvertrag geschlossen...1 Woche vor Abholung des Verkaufsgegenstands sagt der Verkäufer das er den Artikel nie zum Verkauf angeboten hat! Was machste nu als Käufer??Rein rechtlich hast du keine Beweise gegen den Verkäufer in der Hand die vor Gericht aussagekräftig wären oder?
Und was hat das jetzt mit der Tatsache zu tun das mündlich geschlossene Kaufverträge rechtsgültig sind?
Nochmal:
http://www.ansahl.com/eblog/index.ph…e-sind-bindend/ZitatDoch auch mündliche Kaufverträge sind bindend, wenn auch mit schwieriger Beweispflicht bei gestörter Erfüllung in Lieferung oder Zahlung.
Die Schwierigkeiten mit dem beweisen steht doch auf einem ganz anderem Blatt!
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Klar,ich sagte doch auch das es schwierig ist das zu beweisen als Privatperson und man somit der Erfüllung des Vertrages sich entziehen kann wenn man keine Zeugen hat!
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