Blinkeraussparung im Kotflügel

  • Hallo.

    Mein Corri steht gerade beim Lackierer und er fragte mich, ob ich die Blinkeraussparung beseitigt haben möchte.

    Ist der Seitenblinker beim 91er G60 Pflicht oder kann man den entfernen und das Loch vor dem Lackieren verschließen? Was sagt der TÜV dazu?

    Gruß

  • Soweit ich informiert bin:

    Die StVZO sieht nur vorne und hinten Blinker vor, die paarweise angebracht sind.
    Erst wenn die Typgenehmig des Fahrzeugs über ECE (EU/EG-Recht) gemacht wurde, werden Seitenblinker als Pflicht angesehen.

    Ob ein Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, erkennt man nur im Fahrzeugbrief. Dort steht dann irgendwo ein kleines "e" mit vielen Zahlen und Sternchen (Beispiel: e4*9822*1223*223). Hab grad keinen Brif zur Hand, ums genauer zu erklären.

    Hab das beim Corrado nie geguggt, ob der die hat. Wenn er die nicht hat, kann man die raus bauen. .

  • Hab mich da grad nochma rein gelesen. Also die EG-Typgenehmigung beginnt definitiv mit kleinem "e". Ich gugg heut aber noch in meine Papiere um sicher zu gehen, denn meiner hatte noch nie Seitenblinker.

  • Das wäre gut. Meine beginnt definitiv mit einem großen "E". Ich muß nächsten Monat zum TÜV. Nicht, dass die mir erzählen, ich müßte die Seitenblinker am Auto haben.

    Meiner hat im Januar 2006 den neuen Brief bekommen.

  • Habe einiges in der "Suche" zum Thema Seitenblinker gefunden. Eigentlich dürfte der TÜV ja keine Probleme machen, da sie nicht zur Serienaussattung im Modelljahr 91 gehörten und erst Mitte der 90er jahre Pflicht wurden.

    Ich weiß nur nicht, wie sich das im Zusammenhang mit dem "neuen" Brief und der EG-Typisierung verhält.

  • Ich glaube ja wirklich das es den Cops oder auch dem Tüv vollig schnuppe ist ob da nun blinker sind oder nicht. Zumal du ja auch sagen kannst das du die kotis durch einen "unfall" mit kotis ohne blinker ersetzt hast!

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