Koni Gewindefahrwerk tiefer als Gutachten

  • Moin Moin Kollegen

    wollte mal fragen ob man das Koni Gewindefahrwerk per Einzelabnahme eingetragen bekommt. Ich will es jetzt nicht bis zum Anschlag runterschrauben sondern ca 1-2 cm an der Vorderachse und hinten 2-3 cm tiefer als im Gutachten angegeben. Mag jetzt vielleicht erscheinen wie Haarspalterei aber es gibt unter den potenziellen Pensionären in Grün scheinbar welche die (nach ihrer Genauigkeit zu schließen) ,vor ihrem Dienstantritt , in der Realwirtschaft Feinmechaniker o.ä. gelernt haben:-). Ich meine ist ja deren Arbeit und es ist keinem nachzutragen seine Arbeit gewissenhaft zu machen.

    Kurz- um solchen unnötigen Stresssituationen von vornherein aus dem Weg zu gehen wollte ich die evtl. Fahrwerksänderung eintragen lassen.

    Wer kennt sich da aus wie es mit der Kulantz beim Tüv aussieht, bzw einer Einzelabnahme

    Danke schonmal im vornherein

    Howdie

  • Es kommt ehr auf die 50cm von der Unterkante des Scheinwerfer bis zum Boden und 8cm von festen Bauteilen bis zum Boden an.Dreh in so weit runter das du diese beiden Sachen erfüllst, wenn dann noch alles schön freigängig in den Radhäusern ist dann kriegste das auch locker eingetragen.Jedenfalls war es bei mir so vor 4Wochen.

  • das mit den 50 cm scheinwerferunterkante stimmt nicht.

    es gilt 50cm LICHTAUSTRITTSunterkante. man nehme ein blatt papier, halte es an die schinwerfergläser (bei korrekter lichteinstellung), und schon hat man die lichtaustrittsunterkante, die wird dann deutlich sichtbar.

    und hier gilt dann auch nicht 50cm stur, sondern laut anlagenblatt 50cm -50mm maximal zulässige toleranz. ich habe das anlagenblatt leider grade nicht hier, es ist bestandteil der stvzo, und gibt sämtliche zulässige toleranzwerte an. wenn das zufällig jemand bei der hand hat, ruhig mal rübermailen, ist nie verkehrt dabei zu haben.
    also darf deine lichtaustrittunterkante im extremsten fall 45cm tief sein, und ich meine dass der wagen dann eh nicht mehr fahrbar wäre.

    zur bodenfreiheit:
    es gilt 8cm zu festen teilen (kat, motorträger, aufhängungen, stosstangen) und 7cm zu "formelastischen teilen", was da heisst teile, die sich verformen wenn man aufsetzt (zb. gummilippen). das dumme daran ist, dass "formelastisch" mehr oder weniger ansichtssache ist...

    wenn im gutachten eine mindesthöhe eingeschrieben ist (zb. radmitte/kotflügelkante oder unterer federteller/restgewinde) wird der tüv diese vorgaben sicher nicht übergehen.

    normalerweise wird das übrigens genau festgehalten, wie tief der wagen ist. bei mir wurden die maße radmitte/kotflügelkante festgehalten (vorne 30,5cm/hinten 31cm) bei originalem rad.

  • Ich denke auch, dass der Tüv sich nicht über die Angaben im Gutachten hinwegsetzen wird, sind meines Erachtens ja technisch relevant. Am besten du kommst an einen Prüfer der keine Abneigung für getunte Autos hat, der wird dir das zwar nicht eintragen aber dennoch lässt er dich damit durchkommen. Und wenn dich die Rennleitung aufhält hast du deinen Schein eben Zuhause vergessen, somit sind die Karten neu gemischt :flirt:

  • Um ein so ähnliches Thema gehts in dem Thread den ich hier erstellt hab. Sind ein paar Daten drin, welche Fahrzeughöhe bei nen Koni Gewinde eingetragen worden.

    http://www.vwcorrado.de/forum/showthread.php?t=108422

    Problem ist beim Koni, es hat keine Vorspannfedern. Bei ausgehobenen Fahrzeug haben die Federn keine Vorspannung und wackeln von oben nach unten wenn es zu tief geschraubt ist. Das wollen die wahrscheinlich beim TÜV und bei der Dekra nicht so gern.

  • btw.: mein ap gewinde wurde mir auch tiefer eingetragen, als im gutachten angegeben!

    aber da der rest in ordnung war, also höhen, vorspannung und freilauf der räder, wurde es so eingetragen!

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