Beiträge von Corradoman

    Quelle: http://www.autoservicepraxis.de/arglistige-tae…is-1545113.html

    Es handelt sich hier um den ADY-Motor.
    Ich hatte es auch schonmal in dem oben verlinkten Thema geschrieben das der Hallgeber keinen Einfluß auf die Kraftstoffpumpe hat.
    Der Hallgeber (G40) ist hier für das OT-Signal zuständig und der Motordrehzahlgeber (G28 ) für das Drehzahlsignal.
    Wenn bei dem Motor der Hallgeber defekt ist hat er u.a. ein schlechtes Startverhalten aber er läuft trotzdem.
    Erst wenn das Drehzahlsignal fehlt schaltet die Kraftstoffpumpe ab und der Motor startet nicht mehr bzw. geht aus.

    Die Hydraulikpumpe ist das Bauteil wo auch der Druckspeicher drauf ist.
    Der Druckspeicher ist die schwarze "Kugel" unterhalb vom Ausgleichsbehälter.
    Die Pumpe ist 2-polig. (rot/schwarz und braun)

    Der Stecker von der Hydraulikpumpe ist also der rot eingekreiste.
    Das grün eingekreiste müsste das Hauptventil sein.

    ABS-Einheit gibt es nur mit oder ohne EDS, spielt also keine Rolle.

    Was meinst du mit:
    "ABS-Leuchte schon länger ohne Funktion"?
    War also nie an? Oder immer nur aus?

    Ist ein sogenannter "Platzhalter".
    Bei gewerblichen besteht die Pflicht die zu verkaufende Ware auch zu haben und sofort liefern zu können.
    Wenn sie die Ware gerade nicht vorrätig haben setzten sie einfach den Preis auf eine Höhe um "nicht verkaufen zu können" (keiner wird bei dem Preis kaufen) aber ihre gute Position im Ranking nicht zu verlieren.

    Quelle: http://www.autoservicepraxis.de/fiskus-macht-a…kw-1379417.html

    Zitat

    Der Bei- oder Mitfahrer eines Kfz ist grundsätzlich nicht verpflichtet, auf Verkehrsschilder zu achten. Nach einem Fahrerwechsel trifft ihn regelmäßig keine Pflicht, sich nach einem durch eine vorherige Beschilderung angeordneten Überholverbot zu erkundigen. Das hat das OLG Hamm (Az.: 1 RBs 89/14) aktuell entschieden.

    Im September 2013 war der heute 38-jährige Betroffene in dem von seiner Ehefrau gesteuerten Pkw mitgefahren. Auf einem Parkplatz hatte der Betroffene das Steuer übernommen, damit seine Frau das mitfahrende gemeinsame Kind beruhigen konnte. Ungeachtet eines zuvor angeordneten Überholverbots hatte der Betroffene sodann einen weiteren Pkw überholt. Deswegen war er wegen der fahrlässigen Nichtbeachtung des Überholverbots zu einer Geldbuße von 87,50 Euro verurteilt worden.

    Zur Begründung hatte das Amtsgericht darauf hingewiesen, der Betroffene habe sich bei Fahrtantritt bei seiner Ehefrau nach den geltenden Verkehrsregelungen erkundigen müssen, sodass ihm beim Außerachtlassen des angeordneten Überholverbots fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen sei. Die gegen die Verurteilung eingelegte Rechtsbeschwerde des Betroffenen hatte vorläufig Erfolg. Das OLG Hamm hat das angefochtene Urteil aufgehoben und den Fall zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen. Als Bei- oder Mitfahrer in dem von seiner Ehefrau gesteuerten Fahrzeug sei der Betroffene nicht verpflichtet gewesen, auf die Verkehrszeichen zu achten, da er zu diesem Zeitpunkt kein Verkehrsteilnehmer gewesen sei.

    Zum Zeitpunkt des Fahrerwechsels sei das Überholverbotsschild für den Betroffenen als Fahrer nicht mehr sichtbar gewesen. Zu diesem Zeitpunkt habe sich der Betroffene auch nicht bei seiner Ehefrau nach etwa bestehenden besonderen Verkehrsregelungen erkundigen müssen. Für eine solche Verpflichtung gebe es keine Rechtsgrundlage.

    Das Amtsgericht sei daher gehalten, den Sachverhalt weiter aufzuklären. Auch wenn der Betroffene die das Überholverbot anordnende Beschilderung vor seinem Fahrtantritt am Tag der Tat nicht zur Kenntnis genommen habe, sei es möglich, dass er sie kennen müsse, weil er die Straße zuvor schon häufiger oder gar regelmäßig befahren habe. Zu klären sei außerdem, ob die örtlichen Gegebenheiten das Vorhandensein eines durch Beschilderung angeordneten Überholverbots besonders nahelegten, auch hieraus könne sich ein fahrlässiges Verhalten des Betroffenen ergeben. (vwh)

    Quelle: http://versicherungswirtschaft-heute.de/politics/beifa…childer-achten/

    Quelle: http://www.spiegel.de/auto/aktuell/k…n-a-988153.html

    Eine weitere Möglichkeit die KFZ-Steuer zu berechnen ist hier:
    http://www.kfz-steuer.de/