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ZitatAlles anzeigenMögliche Fehler bei der Abbuchung: Fahrzeughalter sollten Höhe ihrer Kfz-Steuer überprüfen
Autobesitzern sind womöglich zu hohe Beträge für die Kfz-Steuer abgebucht worden. Grund dafür sind Datenbankprobleme bei der zuständigen Behörde, dem Hauptzollamt.
Berlin - Wer sich über die Höhe der abgebuchten Kfz-Steuer wundert, sollte sich umgehend an das Hauptzollamt wenden. Dazu rät der Bund der Steuerzahler (BdSt). Denn der Betrag könnte tatsächlich falsch sein. Grund dafür ist ein Problem in der Datenbank.
Betroffen seien neben Pkw- auch Lkw- und Motorradfahrer - und vor allem Halter, die vor Kurzem ein neues Fahrzeug angemeldet haben oder per Lastschriftverfahren zahlen. In einigen Fällen sei die Steuer falsch berechnet, ein zu hoher Betrag vom Konto abgebucht oder der Steuerzahler um eine erneute Einzugsermächtigung gebeten worden, berichtet Isabel Klocke, Leiterin der Abteilung Steuerrecht und Steuerpolitik beim BdSt.
Panne bei der Übertragung von Daten
Hintergrund der Panne: Im ersten Halbjahr hat der Zoll die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer von den Finanzämtern übernommen. Die Datenbanken der Länder mit rund 58 Millionen Fahrzeugen sind automatisch in ein bundesweit einheitliches Computerprogramm eingespielt worden. Dabei sei es zu Übertragungsfehlern gekommen, die nun händisch korrigiert werden müssten, sagt Andreas Behnisch, Sprecher des Hauptzollamts Frankfurt an der Oder.
Auf Wartezeiten von ein paar Wochen sollten sich vor allem Halter einstellen, die ihr Fahrzeug abgemeldet und eine Erstattung beantragt haben, sagt Behnisch. Er sei aber optimistisch, dass es sich bei den Datenbankproblemen und den längeren Wartezeiten um "ein paar Anlaufschwierigkeiten" handelt.
Halter, die nicht per Lastschriftverfahren zahlen, werden in Zukunft keine Zahlungserinnerungen mehr erhalten. Sie müssen die Steuer an das Konto des jeweiligen Hauptzollamts bei der Bundesbank überweisen. Behnisch empfiehlt ihnen daher, einen Dauerauftrag einzurichten oder per Lastschrift zu zahlen.
So können Fahrzeughalter Fehler finden
Isabel Klocke vom BdSt rät dazu, zunächst den Betrag auf dem Steuerbescheid aus dem Vorjahr mit dem aktuellen Bescheid zu vergleichen, wenn es sich noch um das gleiche Fahrzeug handelt.
Zudem sollten folgende im Steuerbescheid angegebene Werte mit den Angaben im Fahrzeugschein überprüft werden, da sie für die Beitragsberechnung maßgeblich sind:
CO2-Emission
Datum der Erstzulassung
Antriebsart (Diesel oder Benzin)
Größe des Hubraums
Die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer, die seit Juli 2009 eine Bundessteuer ist, kann mit dem "Kfz-Steuerrechner" auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums berechnet werden.
http://www.bundesfinanzministerium.de/SiteGlobals/Fu…ner/cartax.html
Quelle: http://www.spiegel.de/auto/aktuell/k…n-a-988153.html
Eine weitere Möglichkeit die KFZ-Steuer zu berechnen ist hier:
http://www.kfz-steuer.de/