Wo ist dann eigentlich der Unterschied zu selbst eingefärbten Rückleuchten und gleichzeitigen ,, Gebrauch'' des allseits bekannten Musschwitzgutachtens, oder wie es nochmal heisst. Ich hab auch noch so eins rumliegen, ( war beim Kauf meines Wagens dabei). Im Gutachten stehen da ja auch die Nummern der einzelnen originalen Leuchtenkammern.
Der einzige Unterschied wäre ja der TRESER-Aufkleber. 
Wenn ich weiter darüber nachdenke, wer hat damals eigentlich dieses Musschwitzgutachten in Auftrag gegeben. Es wurde ja zurückgezogen, also eigentlich wertlos.
Nicht, dass am Ende Treser der Auftraggeber war. Und nachdem sich herausgestellt hat, dass nachträglich getönte Rückleuchten mit so einem nicht ganz haltbaren Gutachten, rechtlich bedenklich sind, haben sie es, bis auf ein paar ,,Prototypen'' , lieber sein lassen. Weil vielleicht einmal ein Gutachter seinen Ermessensspielraum etwas weit ausgereizt hat
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Und einige färben halt ihre originalen und nehmen entweder das Musschwitzgutachten oder kleben einen Treseraufkleber drauf
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Ein kompetenter Polizist würde aber nur darauf schauen, ob sie nachträglich getönt/lasiert sind. Wenn ja, dann würde er dass bemängeln.
Hat eigentlich schon mal jemand ein Tresergutachten gesehen ?

Und ob die schwarz/roten Rückleuchten am Corrado-Cabrio vom Originalkonzeptfahrzeug von VW lasiert sind, würde mich auch interessieren.
Hat dass einer von euch schon mal live in der Austellung in Wolfsburg überprüft?