Kurzes Gedankenszenario für Klaus:
Ersetzen wir den Corrado im o.g. Beispiel gegen einen Motorradfahrer und gehen wir davon aus, dass er regelkonform rechts der durchgezogenen Linie in der Linkskurve fährt und seine Reifen die Linie nicht berühren. Allerdings ragen Teile seiner Maschine und sein Oberkörper in die Gegenfahrspur!
Strafbar oder nicht strafbar?
Antwort:
Nicht strafbar, weil er in Bezug auf die Fahrstreifenbegrenzung alles richtig macht und auch nicht gegen den obersten Verhaltensgrundsatz (Paragraf 1 StVO) verstößt, wenn kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert, gefährdet oder mehr als unvermeidbar belästigt wird.
Kommst du jetzt dem Motorradfahrer aber entgegen, sieht die Situation völlig anders aus, im Übrigen auch für Dich! Beide Verkehrsteilnehmer haben sich so zu verhalten, dass keiner geschädigt oder behindert wird. Kommt es zum Verkehrsunfall durch „Streifen des Motorradfahrers“, dann zieht unabhängig der Beweislage (Zeugen, evtl. sogar Dashcam) immer die Wohlverhaltenspflicht im Straßenverkehr. Das heißt, auch der PkW Fahrer muss jederzeit dafür Sorge tragen, dass er auf besondere Situation im Straßenverkehr reagieren kann!
Was ich damit sagen will….selbst wenn man „scheinbar“ alles richtig gemacht hat und die Verkehrszeichen beachtet hat, kann es im Schadensfall eine absolute Streitfrage werden, für BEIDE.
Die Polizei stellt nur fest und ermittelt die Ordnungswidrigkeit…. entscheiden wird es letztlich die Bußgeldstelle, bzw. bei Straftaten (fahrlässige Körperverletzung in Verbindung mit Verkehrsunfall) die Staatsanwaltschaft.