Nein, darfst du nicht.
Vorläufig kannst du mit deinen alten oder neuen mit ent- bzw. ungestempelten Kennzeichen beim TÜV vorführen. Genau wie die Fahrt zur Zul.-Stelle.
Da du aber ein gültiges Kennzeichen hast handelt es sich bei dir in dem Fall nicht um eine "vorläufige" Aktion. Also bleibt dir nix anderes übrig als am 01.04 zum TÜV zu fahren.
Abgesehen davon, ist eine gültige Haftpflichtversicherung Pflicht. Da du aber ausserhalb der Saison bist, hast du keine!!!!
StVO § 23 Abs.4 Satz 6:
Zitat
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Bremssonderuntersuchung oder Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen ausgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfaßt sind; (...)