"Go" der Versicherung generell möglich mit grüner Versicherungskarte.
Behördliche Genehmigung, selbst wenn du diese bekommen hast, unzulässig, da diese "Behörde" keinerlei Entscheidungen auf ausländischem Terretorium durchführen können.
Die Zulassung von Fahrzeugen ist nach wie vor Staatensache und wird nicht gemeinschaftlich von der EU geregelt.