Also den Standart ADAC Kaufvertrag..
Wie schon gesagt anrufen, drauf ansprechen und Fragen was er dir geben möchte. Anhaltspunkt würde ich sagen 10%, wenn er sich quer stellt kennst du sicherlich nen guten Anwalt denke ich mal.
Beiträge von xthxth
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10% sollten drin sein.
Hab mal bei ADAC nachgerechnet:
mit den verkauften km:
Erstzulassung: Januar 1995
Laufleistung: 140000 km
DAT-Bezugskilometer: 157000 km
Kilometerkorrektur: 9.35 %
Neupreis inkl. MwSt.: 27354 EUR
Händlerverkaufspreis:* 4550 EURbei 160000km:
Erstzulassung: Januar 1995
Laufleistung: 160000 km
DAT-Bezugskilometer: 157000 km
Kilometerkorrektur: -2.5 %
Neupreis inkl. MwSt.: 27354 EUR
Händlerverkaufspreis:* 4050 EURdanach wären es 11,85%.
In den Kaufvertrag würde ich auch erstmal schaun, dann den Verkäufer anrufen und Fragen was er dir freiwillig anbietet.
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" Wer seinen Tacho manipuliert, macht sich noch nicht einer Fälschung technischer Aufzeichnungen schuldig. "Das hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil (Az. 4 Str 654/79) entschieden. Denn: "Die Wegstreckenanzeige (Kilometerzähler) in einem Kraftfahrzeug ist keine technische Aufzeichnung im Sinne von §268 StR."
Aber: Wer den Kilometerstand verändert, um beim Verkauf einen besseren Preis zu erzielen, betrügt den Käufer. Und darauf steht Gefängnis bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Abgesehen davon kann der betrogene Käufer dem Verkäufer jederzeit das Auto zurückgeben und den Kaufpreis zurückfordern.
Am besten den Verkäufer anrufen und drauf ansprechen, wenn er sich quer stellt, am besten gleich zum Anwalt. Wegen wieviel verlangen kommt ja auch immer drauf an wieviel du gezahlt hast usw..
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Hätte nie gedacht das nen Transit doch so schnell sein kann, zumindest mit dem richtigen Fahrer bzw Fahrerin
Bei mir hats auch erst beim 2. Versuch geklappt, direkt öffnen über den Media Player ging zwar nich, aber weder Internet Explorer oder Opera machten Probleme...
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Mit 18 war der Corrado schon mein Traum, jetzt mit 25 sollte es soweit sein, nach langem suchen doch einen 16V gekauft obwohl ich mir eigentlich einen VR6 vorgestellt hatte... Als es mit dem 16V nen paar Probleme gab hab ich weitergeschaut und nen VR6 gefunden
Corrado-fahren is wie eine Sucht -
Willkommen auch von mir
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"Nach Ablauf der gesetzlichen Stilllegungsfrist von maximal 18 Monaten kann das Fahrzeug nur mit einem Vollgutachten des TÜV nach § 21 wieder in Betrieb genommen werden."
Klingt doch gut
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dort steht was da alles gemacht wird, Preis hab ich leider nicht gefunden aber bestimmt das doppelte einer HU
http://www.tuev-sued.de/auto_tuev/default.asp
Das Kurzzeitkennzeichen gilt für 5 Tage und wird von der Versicherung gegen Zahlung einer festgelegten Prämie ausgegeben, je nach Versicherer sollten es 70-120€ sein, der Versicherer erlässt die Prämie wenn du den Corrado richtig zulässt und dort auch versicherst.
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Also dein Brief verfällt nicht, es gibt da 2 Möglichkeiten: 1. du müsstest dir Kurzzeitkennzeichen holen, damit zum TÜV fahren die HU/AU (Vollabnahme da länger als 1 Jahr abgemeldet) machen lassen und dann zur Zulassungstelle und die Kennzeichen beantragen.
2. Du holst dir ungestempelte Kennzeichen bzw hast deine alten noch, dann kannst du mit der Doppelkarte der Versicherung in dem Zulassungsbezirk und einem angrenzenden Bezirk mit dem Corrado zum TÜV und zur Zulassungsstelle fahren (direkter Weg) -
bei mir z.B. stehen bei zu 3. nullen, wobei das darauf zurückzuführen ist das nicht mehr der Orginale Motor drin ist sondern ein anderer Motorentyp
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Ist ein anderer Motor drin, ich gehe jetzt mal vom ABF aus, da ich die Kennbuchstaben nicht finden konnte
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Mein Corrado 16V hat 110kw/150PS. Mich würde interessieren in welchen VW´s dieser Motor verbaut wurde, soweit ich weiss Golf3/Vento und Passat35i liege ich damit richtig?