so hier die erste antwort vom TÜV Rheinland (Köln)
wie versprochen ...warte halt noch auf die antwort von VW Wolfsburg
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Sehr geehrter Damen und Herren,
die von Ihnen angesprochene Nachrüstung der Rücksitzbank mit 3 Sitzplätzen ist nur unter Vorlage eines gültigen Teilegutachtens zulässig. Eine " Einzelabnahme" ist nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Helo-Christian Rehs
helo-christian.rehs@de.tuv.com
T 0190-88388838
F 0049-221/961552
TÜV Kraftfahrt GmbH
TÜV Rheinland Group
Am Grauen Stein
51105 Köln
http://www.tuv.com
Geschätsführung
Prof. Dr.Ing. habil. Bruno O. Braun
Dr. Christoph Hack
Ulrich O. Feik
Ulrich Fietz
AG Köln HRB 30377
