Beiträge von fukka88

    keine 80€ sondern 50€
    TBNr:803600
    Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, obwohl es nicht zum Verkehr zugelassen war.
    Verstoßtyp: B
    Punkte: 3
    Bußgeld: 50,00 €
    § 3 Abs. 1, § 48 FZV; § 24 StVG; 175 BKat

    Darunter steht dann auch gleich die Ahndung für den Halter des Fahrzeuges, dabei muß man beachten das derjenige Halter ist, der das Fahrzeug so benutzt als wenn es sein Eigentum wäre. Was in der Zulassungsbescheinung steht läßt nur auf eine Haltereigenschaft vermuten.

    ja sorry die gesetztesstellen hab ich vergessen :bonk:

    alt: Zulassung gab es nur, wenn eine Betriebserlaubnis (BE) und Kennzeichen vorhanden sind. Wenn eins davon fehlt erlosch damals die zulassung

    neu: Gebraucht werden Kennz. + BE+ Haftpflichtvers. + Antrag auf Zulassung;
    ABER wenn BE erlischt (z.B. anderes/nicht eingetragenes licht, falscher auspuff, nicht erlaubte tieferlegung, nicht eingetragene oder zugelassene beleuchtungseinrichtungen wie LED's im Kühlergrill etc) gibt es noch eine Zulassung.
    Die BE ist zwar nötig um das Fahrzeug zuzulassen, wenn aber bereits eine zulassung besteht und dann die BE erlischt ist das für das erlöschen der Zulassung nicht mehr relevant, da sich der § 19/I,II STVZO auf den §18 STVZO bezog.

    Ein Fahren ohne Zulassung gibt es in diesem Bereich deshalb nicht mehr.

    Verstöße nach §19/II STVZO (eben diese umbauten) gibt es trotzdem noch aber die ahndung wie früher ist eben nicht mehr möglich seit der §18 STVZO rausgeflogen ist.

    Die neue Ahndung dieser Verstöße läuft ggf. über §§ 30ff STVZO -> da Fahrzeug nicht mehr vorschriftsmäßig ist TBNR: 330006 -> 25,- € oder atypischer Fall 50,- €

    Der Verkehrsteilnehmer kann weiterfahren wenn die BE erloschen ist, außer wenn die Sicherheit beeinträchtigt ist.

    Da diese Gefährdung bei deinem Fall mit dem Xenon nicht vorliegt, kann der Verkehrsteilnehmer nach dem berappen von den 25 Euro weiterfahren.
    Problem zur Zeit ist halt, dass der § 18 STVZO nicht mehr existent ist, und somit die alte Ahnundung über das Erlöschen der BE nicht mehr möglich ist.


    Zum Mängelschein, das ist richtig das du wieder umbauen mußt, aber erstens hast du dafür ne weile zeit, glaub 2 wochen oder so, und danach kannst du doch einfach wieder zurückumbauen und wieder solange mit xenon rum fahren bis du nen neuen mängelschein bekommst :winking_face:

    Hallo ich werd auch mal meine erfahrungen zum besten geben.
    War heute bei der Zulassungsstelle und Auto angemeldet.
    Hab die Frau gleich mal drauf hingewiesen das ich eine Eintragung habe, das mein Kennzeichen max. 320, 120mm sein darf. Sie meinte gleich, wasn das für nen altes Auto, solche Eintragungen würden man heutzutage nie bekommen. Dann hat sie alle zur Verfügung stehenden Kennzeichen mit nen Lineal abgemessen und gemeint da passt keins. Da hab ich gesagt, aber irgend nen Kennzeichen muß doch geben was passt. Hab ihr dann auch noch nen Bild vom Auto gezeigt und gesagt dass sie mir mal nen Vorschlag machen soll. tja dann kann ich Ihnen ja doch nur das vom LKR geben meinte sie dann. So und nun hab ich halt eins vom LKR mit einem Buchstaben und 2 Nummern.

    also rücktritt wegen §119 bgb geht schon mal nicht weil du einen Werkvertrag und nicht nen Kaufvertrag abgeschlossen hast,also zumindest mit dem der dir die KFZ schilder gemacht hat.
    Und das mit dem Irrtum würde auch bei Kaufvertrag nicht gehen (möchte mal wissen woher deine freundin das hat?!?) weil:
    du keinen inhalts-,erklärungs- oder eigenschaftsirrtums unterlagst.
    da du einfach das vergessen hattest ist es fahrlässigkeit deinerseits.
    Und von dem Vertrag mit dem Nummernschildhersteller könntest du nur zurück treten wenn die gelieferten Schilder einen Mangel hätten.
    Also Fazit: Durch deine Fahrlässigkeit mußt du die Kosten selber tragen,rücktritt ist ausgeschlossen

    hatte das bei mir auch mal da war de kommplette kupplung im popo, weil drinn irgendwas abgebrochen war, weiß das nicht mehr so genau da es schon nen paar jährchen her ist. mußte ne neue kupplung einbauen da das knacken am ende so schlimm war bis die kupplung überhaupt nicht mehr ging.

    wenn ich nen ölwechslerintervall von sagen wir mal 15tkm hab, und ich kippe aller 1000 km 1 liter öl nach muß ich dann überhaupt noch zum ölwechsel müßte doch da ausreichen den ölfilter zu tauschen oder?

    hat jmd mal nen bild von nem motorraum von nem G60 und nem VR6. bräuchte das mal zu vergleichszwecken, die seiten in meinem jetzt helf ich mir selbst buch sind leider nciht mehr drinn(warum ist das buch auch nur so scheiße gebunden?!?). am besten währe natürlich orginal motorräume.

    also ich hab elektrische fensterheber nachgerüstet und hab mir auch die schalter besorgt, also den doppelten für die fahrerseite und dein einzelnen für die beifahrerseite. leider hab ich die stecker dafür nciht mehr, kann mir jmd sagen wie ich die fünf anschlüsse hinten an dem schalter zu belegen sind, bestimmt zwei für eingang und zwei für ausgang aber wofür der 5.? am fensterheber sind ja nur zwei drähte. und wie schließe ich den doppelten also den von der fahrerseite an?

    mal ne frage wie soll man dann wissen ob das wasser kocht?!? denn eigentlich steht doch das ganze kühlsystem unter druck, d.h. das wasser kocht nie. zur temperatur kann ich nur sagen das ich glaube das die ganz normal ist,bei mir war das öl aber auch immer schon nach 5min bei 90C. Und wenn er zu heiß wird geht doch eh der lüfter an,also so lange das öl nicht zu heiß wird würde ich mir keinen kopf machen. Bei dem polo von meiner mutter ist das ganz krass mit der temp der ist noch 5 minuten auf den 90C und dann bewegt sich der zeiger nie! selbst wenn es 40C draußen sind und ich im stau stehe und der kühlerlüfter an ist bleibt der bei 90C,find ich nicht schlecht geregtl, möchte mal wissen was VW da verbessert hat im gegensatz zu unseren corris wo die anzeige immer schwankt

    ist nur nen winterauto, und ich will halt nur das geld für den lack ausgeben mehr nicht,das ist sinnlos 2000€ auszugeben! also bitte tipps geben und keine vorschläge wie: mach das nicht. lass es mich doch mal probieren und um so mehr gute tipps ich hier bekomme um so besser wird das ergebniss

    ich würd gern mal mein auto komplett neu lackieren, aber halt low budget. ich habe nen kompressor und so lackpistole. Wo sollte ich mir den lack holen VW autohaus? weiß jemand wieviel ich da brauche und was der kostet? soll einfaches schwarz sein , kein metallic oder sonst was, low budget halt. wie muß ich vorher anschleifen,soll nicht perfekt werden! kann ich da ne Flex mit lammeler aufsatz nehmen oder was für eine maschine brauche ich dafür. gibts dann wenn ich angeschliffen habe noch was zu beachten? grundierung oder so? und wie siehts mit dem klarlack aus? abkleben was und wie? und soll ich stoßstangen und so was lieber abbauen? cleanen will ich gleich auch noch, kann ich das einfach mit nen schweißgerät machen,oder brauch man unbedingt zinn? bin für jede hilfe dankbar ,wie gesagt mir ist schon klar das das nicht perfekt wird,wer es perfekt haben will muß halt 2000€ ausgeben. aber ich will es halt mal so probieren.