keine 80€ sondern 50€
TBNr:803600
Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, obwohl es nicht zum Verkehr zugelassen war.
Verstoßtyp: B
Punkte: 3
Bußgeld: 50,00 €
§ 3 Abs. 1, § 48 FZV; § 24 StVG; 175 BKat
Darunter steht dann auch gleich die Ahndung für den Halter des Fahrzeuges, dabei muß man beachten das derjenige Halter ist, der das Fahrzeug so benutzt als wenn es sein Eigentum wäre. Was in der Zulassungsbescheinung steht läßt nur auf eine Haltereigenschaft vermuten.