Hat jemand ne Ahnung, was ein Liter Benzin wiegt?
Es gibt ja die Faustregel, daß ein Liter Wasser ein Kilogramm wiegt. Da Benzin leichter als Wasser ist, wiegt es also schonmal weniger...Hat jemand nen genauen Wert?
Hat jemand ne Ahnung, was ein Liter Benzin wiegt?
Es gibt ja die Faustregel, daß ein Liter Wasser ein Kilogramm wiegt. Da Benzin leichter als Wasser ist, wiegt es also schonmal weniger...Hat jemand nen genauen Wert?
Also der Corri is wieder fit. Hat inkl. Teile und Arbeit NUR 35€ gekostet (von Meisterhand)!!! Wegen diesem Betrag fang ich keinen Papierkrieg an. Sollen die Verwaltungsgebühren sparen und in den Strassenbau investieren
PS: Würde mich mal interessieren, was das bei VW gekostet hätte...
Ich meine schon, daß dort ein Gefahrenschild warnt. Allerdings ist die Strecke mit 100km/h begrenzt und ich bin berufsverkehrsbedingt NUR ca. 80 gefahren.
Logo bin ich weiter gefahren (dachte erst von den Geräuschen her mir wäre die Ablage gebrochen), da is der Beweiswert gleich Null, denn das könnte ja überall passiert sein...so werden die vermutlich argumentieren...und vor Gericht ziehen will ich auch nicht unbedingt.
Aber is ja zum Glück nix schlimmes passiert, also konnte ich auch auf die Polizei verzichten...
Da hats mir doch heute tatsächlich auf der A66 bei Wiesbaden hinten auf der Fahrerseite beim Überfahren einer Bodenwelle das Domlager rausgeschlagen...
Ist doch ne Sauerei in was für einem Zustand manche Strassen sind. Ich will jetzt auf jeden Fall versuchen, das zuständige Strassenbauamt dafür in Regress zu ziehen, denn die sind schließlich laut Bundesfernstrassengesetzt für ein gefahrenfreies Befahren und den ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich!
Es handelt sich dabei schliesslich um ganz erhebliche Schwellen, die da in der Asphaltdecke sind.
Hat da irgendjemand Erfahrung, kann ich da was geltend machen?
PS: ein gutes hatte es ja - konnte auf der Heimfahrt nur langsam und vorsichtig fahren, so 70-90 km/h - mit dem Ergebnis 5,7l auf 100km
Alles klar. Dann bin ich beruhigt. Vielen Dank.
Na das hört sich doch gut an.
Die Beläge waren fertig, deßhalb hab ich die beim Flüssigkeitswechsel gleich miterneuert. Der Stand war dann für paar Wochen wieder zwischen Min und Max...und gestern hab ich gemerkt, daß wieder über Max ist.
Aber, da ich ja versucht hab zu entlüften usw. und auch sonst keine Probleme entdecken konnte (auch das Bermsverhalten getestet) denke ich, das wird schon so gehn...
Moin. Folgendes Problem: Mein Bremsflüssigkeitsstand ist im Füllbehälter immer über MAX. Hab deswegen schon nen Flüssigkeitswechsel gemacht. Zu entlüften gabs da auch nix. Bremsverhalten ist auch unverändert gut (wenn man das beim Corri überhaupt sagen kann).
Also kanns ja mal nix gravierendes sein. Hatte jetzt die Idee, daß vielleicht der Vorgänger nen falschen Behälter reingebastelt hat und deßwegen falscher Fülltand herrscht.
Hat vielleicht jemand mal ein PIC, wie das Ding im Originalzustand aussehen sollte?
So...wie versprochen hab ich nochmal nachgeforscht und eine interessante Entdeckung gemacht:
Es geht noch um den § 50 Abs.3 StVZO,
laut Erläuterung dazu tritt diese Vorschrift (nach §70 Abs.2 StVZO) erst ab dem 1.1.1988 und nur für Neufahrzeuge in Kraft ! Für bis dahin in Verkehr genommene Kfz. gilt die Fassung des Abs.3 in der vor dem 1.12.84 geltenden Fassung. Diese lautet sinngemäß:
"Die untere Spiegelkante von Scheinwerfern darf nicht HÖHER als 1000mm über der Fahrbahn liegen (Forst-&Arbeitsmaschinen etc. haben andere Werte...)."
So, ich hoffe das ist aufschlußreich! Leider betrifft es den Corrado in keinster Weise...es gelten also die 500mm ÜBER der Fahrbahn...
Also ich denke mal, daß es für den Ladermotor relativ egal ist. Es kommt ja hauptsächlich mal auf die Temeratur der Luft an, denn kalte Luft enthält mehr Sauerstoff als Warme Luft. Und das ist es doch, was zum verbrennen benötigt wird: Sauerstoff!
---Also hier mal der §50 Absatz 3 StVZO:
(3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Satz 2 gilt nicht für
1. Fahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden,
2. selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, deren Bauart eine vorschriftsmäßige Anbringung der Scheinwerfer nicht zuläßt. Ist der höchste Punkt der leuchtenden Fläche jedoch höher als 1500 mm über der Fahrbahn, dann dürfen sie bei eingeschalteten Scheinwerfern nur mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift).
---So lautet der Gesetzestext. Und von Lichtaustrittssachen hab ich noch nie etwas gehört und ich habe sozusagen sehr oft damit zu tun
Aber um alle Unklarheiten aus der Welt zu schaffen, werde ich morgen mal die Erläuterung zum § 50 (3) durchsehen...
Völlig Richtig !
Was ein Gutachten vom TÜV NRW aussagt, muß noch lange nicht beim TÜV Bayern das selbe Gutachten bekommen (wie gesagt TÜV ist Ländersache).
Das mit dem §-Dschungel stimmt ebenfalls. Darum ist es ja schade, daß man sich nichtmal mehr auf die Eintragung vom "TÜV-Fachmann" verlassen kann. Denn der sollte es doch schließlich genau wissen. Im Endeffekt trifft es aber leider nur die Fahrer (die sich oftmals selbst aus Unwissenheit drauf verlassen haben, daß alles was vom TÜV kommt stimmt).
Und auch völlig richtig ist, daß jeder selbst wissen muß, ob er was legal macht oder auf die "Hinterhof-Tour".
Aber gerade die notorischen "Nicht-Eintrager" schreien immer am lautesten, wenn ihre Karre dann auf Eis gelegt wird. Und das regt mich auf - jeder kennt doch die Regeln...
Soll sich jetzt keiner attakiert fühlen - aber mal drüber nachdenken
Also,
zu TheTranceporta:
Spoiler sind auch nicht mein Ding, aber besser als ne illegale Kiste zu fahren und sie dann stillgelegt zu bekommen. Und dann noch ganz laut über die Polizei herziehen, weil die ja eigentlich dran schuld sind, daß die eigene Scheinwerferkante zu tief war...
und zu Corradoman:
Es geht IMMER Gesetz vor TÜV ! Die TÜV Leutchen sollten eigentlich ihre Arbeit nach den Gesetzen durchführen...wird leider viel zu selten gemacht. Das schafft imemr wieder Probleme für die Autofahrer, die der Meinung sind: "Aber der TÜV hats doch eingetragen...". Daz zählt nicht! TÜV arbeitet landesspezifisch (daher auch TÜV Hessen, TÜV Bayern, TÜV RLP...). Die StVZO ist ein Bundesgesetz. Und Bundesgesetze gehen vor Landesgesetze.
Leider trifft es bei falschen Eintragungen immer nur die Fahrer der Autos. Die TÜV-Prüfer sollten mal belangt werden, weil sie wieder für nen Kasten Bier (oder oftmals auch aus purer UNWISSENHEIT) Sachen eingetragen haben, die so nicht gesetzlich gedeckt sind.
MERKE: Was vom TÜV eingetragen ist, ist noch lange nicht legal. Und da liegt auch das
Problem, denn eigentlich sollte man sich doch darauf verlassen können, wenn mans vom "Fachmann" eintragen lässt, oder?
Also meiner hat 49,80
Aber zunächst nochmal was rechtliches:
Gemäß § 50 (3) StVZO darf bei Scheinwerfern für Abbelndlicht der niedrigste Punkt der Spiegelkante NICHT unter 500mm über der Fahrbahn liegen. Eure Corris entsprechen somit nicht den Regeln der StVZO und könnten bei Kontrollen durch die Polizei SOFORT stillgelegt werden.
Jetzt werden sich bestimmt viele fragen "was ist denn mit Ferraris, Porsche usw., bei denen die Spiegelkante von der Serie her schon weit darunter liegt?"
Tja jedes Auto, daß neu produziert wird und für Deutschland zugelassen werden soll, braucht einen Fzg.-Brief. Den gibt es erst, wenn die Daten der Fzg. (und allerlei Kram sonst noch vorliegt, alle Auflagen erfüllt sind usw.) vom KBA (Kraftfahrtbundesamt). Und der Fzg.-Brief stellt sozusagen die ABE für jedes Fzg. dar. Wenn also die Sache vom KBA abgesegnet ist (wird auch nur in Ausnahmefällen genehmigt) da müssen extrem viele Crashtests und Unbedenklichkeitsgutachten vorliegen und die können sich eben nur hochrangige Hersteller bei jedem Modell leisten, gibts nen Fzg.-Brief und der stellt eure ABE für deas Serienfzg. dar.
Lange Rede - wenig Sinn, soweit ich weiß ist es allerdings UNMÖGLICH nachträglich niedrigere Lichtkanten eintragen zu lassen. Die einzige Möglichkeit besteht darin, dem Corri nen ganz neuen Brief über das KBA zu beantragen (teuer, teuer, teuer) und zusätzlich viele simulierte und reale Crashtests durchzuführen, Gutachten zu ersellen, welche beweisen, daß mit niedrigerer Front keine zusätzlichen Gefahren ausgehen und die Schadensannahme bei einem VU in den zulässigen Regularien liegt.
Mein Tip für die, die's legal aber trotzdem tief mögen:
Einfach ne schöne Lippe oder ne schöne Front dranbasteln, denn eine gesetzlich geregelte Mindestbodenhöhe gibt es nicht! Lediglich der TÜV hat solche Vorschriften, auf die bei den Abnahmen geachtet werden soll...aber davon erzähl ich euch das nächste Mal...
Fazit: Es gibt also nix legales, was komplett rot ist. Geht ja auch so aus der StVZO hervor.
Gelackte kommen schon mal garnicht in Frage und schon garnicht mit "Gutachten", denn Urkundenfälschung ist ne Straftat! Da is dann die Verkehrsordnungswiedrigkeit wegen falscher Rückleuchten noch das Geringste.
Außerdem bin ich aus dem Alter raus, mit Leuchten besprühen, Endtopf aufschlagen und ausbrennen und solchem Hinterhof-Tuning.
Soll sich jetzt keiner angegriffen fühlen
Ich find schon noch nen annehmbaren Kompromiß der halbwegs gut aussieht und trotzdem LEGAL ist...
Hier sieht die ganze Sache schon ganz anders aus:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.d…7923138102&rd=1
Blinker orange, Rückfahrscheinwerfer weiss usw. scheint OK zu sein.
ABER: EINTRAGUNGSPFLICHTIG !!!
Hab beim Ebay-stöbern folgendes gefunden...
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.d…7922785895&rd=1
Angeblich mit ABE. Meines Wissens müssen gemäß § 52a (2) StVZO die Rückleuchten mit einem oder zwei Rückfahrscheinwerfern mit WEISSEM LICHT ausgerüstet sein. Es ist jawohl sehr unwahrscheinlich, daß durch das rote Deckglas weisses Licht kommt...(bei geschwärzten ist das ja etwas anderes).
Ich vermute mal wieder eine gefälschte ABE...
Andere statements...?
Die Gesetze sagen eindeutig NEIN ! Und zum Versicherungsschutz: auch außerhalb der Saison ist das Fzg. versichert, d.h. die Versicherung zahlt im Schadensfalle ERSTEINMAL, ist aber danach berechtigt, den Versichunrungsnehmer in Regress zu ziehen...und das wird auch jede Versicherung tun...
Also zur "Gefahrenabwehr" und bei "Gefahr im Verzuge" dürfen nur Polizei und Vollstreckungsbehörden (Ordnungsamt usw.) einschreiten. Das ist auch ganz klar in den Polizeigesetzen der Länder geregelt. Das ist also nich euer Job!
Und sicher dreht euch die Polizei da auch keinen Strick draus (sofern sie nicht müssen), aber wenn es zu nem Crash kommt und euch veranzeigt einer seht ihr alt aus...!
Ja das Hauptproblem ist, daß kein Versicherungsschutz besteht. Abgesehn, daß dies ein Verstoß gegen das Versicherungs Pflicht Gesetz (VersPflG), kann es in einem Schadensfall übel für dich ausgehen...
Wie wärs denn mit nem Kurzzeit Kennzeichen? Das wenigste sind glaube ich 3 oder 5 Tage. Da bist du auf alle Fälle auf der sicheren Seite. Oder versuch irgendwoher "rote Kennzeichen" zu bekommen (die sind eigentlich für Probe- und Überprüfungsfahreten gedacht) aber das wird im allgemeinen locker gehandhabt. Die bekommst du zB bei Autohäusern oder Werkstätten. Allerdings meistens nur über "Beziehungen", weil grundsätzlich der Eigentümer der Schilder haftet...und der wird die Dinger sicherlich nicht jedem mitgeben...
Teste doch mal über die MFA den Ladedruck, dann siehst du zumindest mal ob grundsätzlich was zu machen ist an Lader oder Luftwegen. Trotzdem wäre es gut bei deinem Km-Stand mal den Riemen zu wechseln und auf einen breiteren oder Doppelriemen umbauen zu lassen. Wartung ist das halbe Leben, man sollte nicht immer erst warten, bis was anfällt.