Beiträge von Der Robert

    </font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Original erstellt von starliker:
    Meiner springt bei EIseskälte super an und läuft auch schön warm solange ich 30min lang Scheiben frei kratze. Ganz normal halt.</font><hr /></blockquote><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Und das ist gut für den Motor? Dachte davor wird immer gewarnt, weil Schmierwirkung beim im Leerlauf Warmlaufen relativ lange relativ schlecht bleibe und dadurch relativ viel Abnutzung zustande käme.


    Oder sind das nur Schauergeschichten?

    Hm. Bescheinigung fälschen. Wird auch nicht teurer sein als so ein Umrüstsatz. :winking_face: Ausser einer merkts :winking_face:


    Ich hab jetzt hier mal eine datenschutzrechtlich ganz bedenkliche Liste mit VR6 Fahrern, die den Umbau vornehmen lassen wollen oder zumindest theoretisch daran interessiert sind ausm Forum zusammengesucht. Kann aber sein daß im Einzelfall sich da Änderungen ergeben haben oder ich was Mißverstanden hab. Einfach bescheidgeben, bitte :)


    TimoVR6
    John
    Hajabusa35
    Der_Robert
    Jensiboy


    eddy2,9
    Stefan Schwenk
    Corra-Leonie
    supermatze
    Marius


    tomas
    silverado
    VR 6 Wiesel
    Anti
    Dunnabix


    Marco74
    Ghost
    MazeVR6
    Jessica
    Jochen


    Silberpfeil


    wären soweit erstmal 21. Gibts nicht mehr?

    </font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Original erstellt von BjoernVR6:
    Hi, interesse hätte ich ja aber in meinem Brief steht Euro 2 und ich hab das 94er Vr6 Modell.</font><hr /></blockquote><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Gibt's das auch?

    Sind nicht die Sachen die im Brief eingetragen sind auch bei denen im Computer?
    So von wegen "neuen Brief holen und dann lesen"?


    Also bei meiner Zulassungsstelle stellt sich das folgendermassen dar (bzgl des Briefes):


    Zur Ausstellung eines neuen Fahrzeugbriefes nach Verlust oder bei Unbrauchbarkeit benötigen Sie folgende Unterlagen:


    den Personalausweis oder Reisepaß der künftigen Halterin beziehungsweise des künftigen Halters


    bei Firmen einen Handelsregisterauszug
    den Fahrzeug-Brief (falls nur unbrauchbar)
    beziehungsweise
    einen Eigentumsnachweis (bei Verlust)
    Die Gebühr beträgt bei Verlust insgesamt 58,30 EURO, bei Unbrauchbarkeit insgesamt 26,60 EURO (Gebühren außerhalb Zulassungsverfahren).


    Bei Verlust oder Fehlen des Fahrzeugbriefes muß der Halter beziehungsweise die Halterin eine eidesstattliche Versicherung ablegen. Er oder sie muß daher in jedem Fall persönlich vorsprechen.

    </font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Original erstellt von CorradoGeil:
    Hi
    Also das mein ich auch!Datenschutz hin oder her. Traurige Tatsache ist,dass in Deutschland zwar überall groß von Datenschutz geredet wird,in der Praxis sieht das aber ganz anders aus.
    Und die Polizei kommt ganz einfach an die Halterdaten ran.Ich wurde schon öfters kontrolliert,da haben die sich den Fahrzeugschein geschnappt,haben das Kennzeichen durchgegeben per Funk (ich habe das alles mitgehört) und kurz danach kamen alle Daten zurück über mich.Da das alles mit dem Fahrzeugschein übereingestimmt hat,haben sie mich dann fahren lassen..
    Also Leute,wer seine Daten sicher habe will sollte eher aus Deutschland auswandern,weil hier ist man DEFINITIV ein gläserener Mensch. Ich weiß nicht wie das in anderen Ländern ist,aber wahrscheinlich ähnlich..
    gruß
    </font><hr /></blockquote><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Das ganze nennt sich ZEVIS :)


    ZEVIS beim KBA


    ZEVIS beim Zollkriminalamt


    ZEVIS in Hessen


    Nochwas relevantes


    naja :)

    Mhh ja, stimmt :)
    Es ist wie mit 128km/h und zwei Knautschzonen. Wär ja komisch wenn 2 viermal so viel energie aufnehmen könnten wie Eine :)


    Ich wollte ja nur darauf raus, dass wenn 2 Autos mit 90 zusammen stossen, man nicht sagen kann, daß es viel ungefährlicher sei als mit 90 gegen ne wand, weil man ja 2 knautschzonen habe :) schliesslich muessen diese ja fuer 2 autos reichen :winking_face:

    </font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Original erstellt von donnyvr6:
    Clavicula


    Wenn zwei Fahrzeuge mit 90 km/h aufeinanderfahren addieren sich die Geschwindigkeiten nicht zu 180 km/h,auch wenn dies eine oft vertretene Annahme ist !
    Es gilt Actio=Reactio;d.h. das eine auto bringt nur die Kraft auf die sonst z.b.die starre Wand liefert.
    </font><hr /></blockquote><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif"> </font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Original erstellt von donnyvr6:
    Clavicula


    Wenn zwei gleichschwere Autos mit gleicher Geschwindigkeit aufeinander aufprallen ist das besser als wenn man mit derselben Geschwindigkeit gegen eine Wand fährt da die "Knautschzone" grösser ist da sie sich in diesem Fall aus zwei Knautschzonen zusammensetzt!</font><hr /></blockquote><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Wenn ich 90 fahre, und gegen ein anderes, gleichschweres Auto, das auch 90 fährt, dann habe ich genau meine eine Knautschzone die meine Energie aufnimmt :) Die andere Knautschzone gehört dem anderen Auto.


    Wenn ich dessen Knautschzone auch in meiner Energiebilanz berücksichtigen will, muss ich wohl in den saueren Apfel beissen, und die Geschwindigkeit des anderen auch mit reinrechnen. :)


    Also entweder es ist wie mit 90 Gegen die Wand mit einer Knautschzone, oder wie mit 180 und zweien :)


    Glaub ich zumindest :)

    </font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">
    [...]


    für Ihre Anfrage und das damit verbundene Interesse an den Statistiken des Kraftfahrt-Bundesamtes danke ich Ihnen.


    Der Bestand an Volkswagen Corrado VR6 - Typschlüsselnummer 905 - betrug zum Stichtag 01.01.2002 4341 Fahrzeuge.


    Die aktuellen Bestandsdaten mit Stichtag 01.01.2003 - für das Berichtsjahr 2002 - liegen mir frühestens Mitte März 2003 vor.


    [...]
    </font><hr /></blockquote><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">4 341 VR6 am 1.1.2002
    4 648 VR6 am 1.1.2001
    ---------------------
    307 Verschollen


    Ist ja garnicht so übel viel :yipieh:

    naja es ergeben sich dennoch pflichten, schliesslich hat er es ja genutzt, obwohl kein kaufvertrag zustande kam. Nachdem er den Preis erfahren hat hätte er sofort sagen müssen "nein das ist zu teuer, ich baus sofort wieder aus" oder sowas. so hat er es halt einfach behalten, und entgegen des willens des Eigentümers genutzt.
    naja - das koennte durchaus verboten sein :)


    ich mein sonst geh ich in cd laden, nehm die cd in die hand, um sie mal anzugucken, da is der verkäufer ja auch mit einverstanden, will sie ja verkaufen, und dann sagt er zu mir "he ich mach dir nen guten preis, sagen wir 10 euro" und ich sag "*cdintaschesteckundwechlaufundmichnimmermeld*".


    und wenn man das nicht zurückgeben nach nennung der preisvorstellung schon nicht als diebstahl sehen möchte, wie wär's dann damit:


    Das Fahrwerk nach Nennung des Preises nicht unverzüglich zurueckzugeben stellt eine stillschweigende Annahme des Kaufvertrages dar. Das klingt doch gut :)