Weiterstadt. Nachdem sich bereits an den vergangenen Wochenenden in Südhessen Mitglieder der sogenannten Streetracer-Szene getroffen hatten, um illegale Autorennen durchzuführen, observierten Beamte des Polizeipräsidiums Südhessen an diesem Wochenende im Industriegebiet Weiterstadt-West ein solches Treffen.
In der Nacht zum Sonntag, 20. Juli 2003, nach 22.00 Uhr, wurde ein starker Zulauf von Fahrzeugen aus dieser Szene festgestellt. Kurz nach Mitternacht starteten aus diesem Fahrzeugpulk ein Renault Clio, ein Audi 80 und ein Golf III und fuhren auf die Autobahn A 5 in Richtung Frankfurt. Die Fahrzeuge fuhren mit Geschwindigkeiten über 240 km/h und konnten durch die Polizei aus Sicherheitsgründen nicht weiter verfolgt werden. Das Rennen und das verkehrswidrige Verhalten der Fahrer wurde jedoch per Video dokumentiert. Die drei Fahrzeuge kamen gegen 01.00 Uhr auf der Neubaustrecke nach Weiterstadt zurück. Die Einziehung dieser Fahrzeuge wird auf dem Verwaltungsweg veranlasst. Da offensichtlich auf dieser Neubaustrecke weitere Autorennen bevorstanden, wurde durch die Polizei diese Strecke abgesperrt und alle Fahrzeuge und Fahrzeugführer, die sich dort befanden, kontrolliert.
Von den 26 dort angetroffenen Fahrzeugen (inkl. 1 Krad) waren 22 renntauglich und wurden aus Gründen der Gefahrenabwehr sichergestellt. Gegen fünf Fahrzeughalter wurden Strafverfahren eingeleitet, fünf Fahrzeuge waren so verändert, dass deren Betriebserlaubnis erloschen war. Bei den anderen Fahrzeugen waren die teilweise sehr aufwendigen Veränderungen im Kfz-Schein eingetragen. Die Halter haben in die Fahrzeuge teilweise bis zu 100.000 Euro investiert.
Autorennen auf öffentlichen Straßen sind erlaubnispflichtig. Die Durchführung unerlaubter Rennen ist eine Ordnungswidrigkeit nach der Straßenverkehrsordnung (STVO). Teilnehmer erhalten neben einem
Bußgeld ein Fahrverbot von mindestens einem Monat. Bei konkreter Gefährdung von Leib und Leben eines anderen erfüllt das Rennen den Tatbestand eines "Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr" nach dem Strafgesetzbuch (StGB) und der Fahrer erweist sich in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Sein Führerschein wird sichergestellt und die vorläufige Einziehung der Fahrerlaubnis beantragt. Die Fahrzeuge, sofern sie technische Veränderungen aufweisen, die nicht zugelassen bzw. abgenommen und im Kfz-Schein eingetragen sind, werden aus dem Verkehr gezogen.
Die Polizei in Südhessen wird auch zukünftig derartige illegalen Autorennen sofort unterbinden und für konsequente Ahndung aller Straftaten und Verstöße sorgen.