überlegt doch mal praxisgerecht:
wenn originalteile eintragungspflichtig wären, müssten mind. 30Mio deutsche
jeden winter ihre winterreifen eintragen lassen, wenn vorher tuningfelgen drauf waren.NIX EINTRAGUNG!!!
Das Beispiel würd ich jetzt mal als nur beschränkt praxisgerecht bezeichnen, weil bei einer Eintragung von neuen Felgen ja die alten Größen (Reifengröße und Felgenbreite) i.d.R. auch noch im Schein stehenbleiben und man daher die Felgen umziehen kann wie man lustig ist. Ich hab jedenfalls neben meinen 16" die zulässige Originalreifen- und Felgengröße immer noch im Schein stehen, da wurde bei mir nix gestrichen...
Also meiner Meinung nach sollte man da mal einen Blick in den Brief werfen. Wenn die Originalteile damals ausgetragen wurden (was ich mir nicht vorstellen kann) würde ich die neuen Felgen (auch wenn es Originale sind) wieder eintragen lassen. Schon alleine aus dem Grund das ich in einer Kontrolle keinen Bock hätte das das angezweifelt wird weil der Beamte nicht weiß das es Original-VW-Felgen sind.