Wenn an deinen Aussagen zum Zyko nichts falsch oder unwahr ist kann er dir nichts, er hat das Teil zu den Konditionen mit denen du es eingestellt hast gekauft, damit muss er leben.
Aber an dieser Stelle möchte ich einen weitverbreiteten Irrglauben zu Privatverkäufen und Garantie aufklären.
Auch Privatverkäufer haften nach neuem Recht und sind zu voller Garantieleistung verpflichtet!
Nur wenn sie die Garantie von vornherein explizit ausgeschlossen haben sind sie aus der Pflicht. Denn diese Möglichkeit haben sie im Gegensatz zu "Gewerblichen".
Das gilt natürlich nicht für bewußt verschwiegene und offensichtliche Mängel-dann können sich Private sogar euin Strafverfahren wg. Betruges einfangen.
Das heisst in deinem Fall also, erstmal kann er dir nix(Umtausch, Minderung, Wandlung). Aber wenn du die Garantie nicht ausgeschlossen hast , kann er dich für jede kleine Macke antanzen lassen, wenn er clever ist.
cya Anjy