@ Corrado45, ich habe vor ca. 2 Wochen ein Verkehrsunfalldynamische Gutachten bekommen, welches die Gegnerische Versicherung in Auftrag gegeben hat. Die wollten mir meine Geschwindigkeit nicht glauben und haben deshalb dieses Gutachten erstellen lassen zur Feststellung meiner Annäherungsgeschwindigkeit. Das Gutachten ergab das meine Annäherungsgeschwindigkeit nicht weniger wie 70kmh und nicht mehr wie 82kmh betrug. Da es eine 70er Zone war, musste die Gegenerische Versicherung nun doch den ganzen Schaden tragen.
Aus dem Gutachten geht auch hervor, das der Unfall auch bei niedrigerem Tempo (<70kmh) nicht zu vermeiden gewesen wär.
Ich war schon erstaunt wie genau die den Unfallhergang rekonstruieren konnten, obwohl mein kurz nach dem Unfall verschrottet wurde und die somit das Fahrzeug selber nicht mehr begutachten konnten. Es wurde alleine anhand der Bilder dem anderen Fahrzeug und der Vermessungen der Polizei rekonstruiert.
Jetzt warte ich nur noch auf mein Schmerzensgeld, da ich aber immernoch in ärztlicher Behandlung bin kann das noch was dauern...
[ 16 Oktober 2002, 12:49: Beitrag bearbeitet von: Corrado_VR6 ]