@ Zoran
Im Prinzip hast du schon Recht, mit dem vom Kauf zurücktreten. Aber ich denke, Sascha hat da kein Glück. Denn wenn es so in dem Fahrzeugschein steht, wie oben in diesem Beitrag, dann ist der Corry erst 2/95 zugelassen worden. Das er vorher schon 3 Jahre im Autohaus stand (vor der EZ), dafür kann das Autohaus nicht. Weder das damals noch das jetzige als Drittverkäufer. Und da der Fahrzeugschein einsichtig war, (nehme ich mal an) wird Sascha vom Kauf nicht zurück treten können ohne Minus zu machen.
Ich sage immer wieder, Erstzulassung ist nich Baujahr.
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MFG Andy
Corrado, U better be inside...
Member of CCG, #58
91er G 60,Brombeer-Pearleffekt
[Dieser Beitrag wurde von Corradodriver am 17. Januar 2001 editiert.]