Da dir die Schweizer Gesetze nichts nützen, habe ich mich mal auf die Suche nach den Gesetzen in Germany gemacht. Da ist's ähnlich wie bei uns...
</font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif"> Für die BRD gilt: Grundlage ist die ECE-Regelung 43 (ECE Anhang 3 Punkt 9.1.4.1)- zulässig, wenn eine Überprüfung (Einzelfall - für jedes Fahrzeug erforderlich (TÜV Abnahme nach § 21 der STVZO)- vorausgesetzt, daß die TÜV Stelle Lichtmessgeräte hat) der Lichtdurchlässigkeit von mind. 70% (Fahrzeugscheibe incl. Autoglasfolie) nicht unterschritten wird. In Verbindung mit 2 intakten Aussenspiegeln kann diese Regelung vernachlässigt werden bei den passiven Scheiben (Heck- und hintere Seitenscheiben).
Zur Info: KFZ-serienmäßige Wärmeschutzverglasungen weisen bereits einen geringeren Lichtdurchlässigkeitswert (ohne Autoglasfolie) als 100% auf. Weiterhin sind spezielle und kostenintensive Prüfungen (siehe Punkt 1.1) erforderlich.
Eine KFZ-Windschutzscheibe muß mindestens eine Lichtdurchlässigkeit von 75% haben.</font><hr /></blockquote><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Es ist also auch in Deutschland ein "Gummi-Paragraph", aber durchaus möglich es legal eingetragen zu bekommen. Musst Dich halt durch die Paragraphen wühlen die dort angegeben sind.
Aber Meinung ist dies alles viel zu aufwendig und vorallem zu gefährlich. Kopfloses Tuning sag ich dem. Nachts wenn's zusätzlich noch regnet bin ich froh um jedes % mehr, dass ich zur Windschutzscheibe raussehe. Auch wenn's noch so geil ausieht auch vorne dunkle Scheiben zu haben.
[ 27 September 2002, 09:41: Beitrag bearbeitet von: silver ]