Beiträge von Klaus

    Ja, das sollte eigentlich Pflicht nach Fahrwersändwerungen sein, genau wie die Überprüfung/Einstellung des Bremskraftreglers.
    Habe aber schon davon gehört, dass es Leute geben soll, die dies nicht gemacht haben :exclamation_mark:
    :exclamation_mark: LEBENSGEFAHR :exclamation_mark:

    Das war ja sogar dem Jauch eine Sendung bei Stern-TV wert. Der Studiogast der dies alles nicht gemacht hatte, war aber kein Corradofahrer sondern ein ....fahrer.
    Der ist leichenblass gewesen als im gezeigt wurde was alles passieren kann.

    Zum Glück sind Corradofahrer da intelligenter :smiling_face_with_sunglasses::joker: - oder ?

    Die Schwergängigkeit habe ich bei meinem 2.0 auch, allerdings nur mit dem beim Schlüsseldienst nachgemachtem Schlüssel. Wenn ich den Schlüssel, der leichtgängig ist, mit dem schwergängigen Exemplar vergleiche und mit Schieblehre messe, kann ich aber keinen Unterschied festestellen.
    Wird wohl ein kleines Toleranzproblem sein.
    Bin aber doch erstaunt darüber.

    Nach meine beiden Corrados ?
    Das wurde ich schon öfteres von Bekannten, Arbeitskollegen, Freunden und der VW-Werkstatt gefragt :?
    Wenn ich dann sagte "weiß ich nicht, mir fällt da nichts ein" erfolgt nach dem ersten ungläubigen Staunen meistens die nächste Frage "Wenn Du aber einen Volltreffer im Lotto hättest, was dann?"
    Meine Antwort, die natürlich von Kopfschütteln über breites Grinsen bis zu einem "Aha" reichte, war meistens "Ich kaufe mir noch zwei weitere Corrados und einen super erhaltenen und gepflegten Karman Giha"

    Erstaunlich, dass ich noch Freunde habe ! :wink:

    Ein Verwandter meinte mal, "Noch so ein Egoistenauto" weil ich nie Schwiegermutter oder Material transportieren kann :)

    Ihr glaubt mir doch sicherlich, dass das nicht der Hauptgrund für meine Corrados ist ! :lol:

    Der Heitzer

    Ich meine folgendes:

    Zitat

    Da bei Teillastbetrieb (wenn also kein Vollgas gegeben wird) der G-Lader mehr Luft zu Verfügung stellt wie in Wirklichkeit benötigt wird, gelangt die überschüssige Luft über eine Bypassklappe (sitzt auf dem Ansaugkrümmer) wieder zurück zum G-Lader. Die Bypassklappe arbeitet entgegengesetzt zur Drosselklappe. Das bedeutet, daß bei geschlossener Drosselklappe (z.B. im Leerlauf) die Bypassklappe geöffnet ist und die komplette (verdichtete) Luft wieder zurück zum G-Lader geleitet wird und umgekehrt.

    Von der T.Schlagwein-Page und auch so in der VW-Literatur.

    Gestern lebte der Opa noch, heute ist er tot, wie kann das sein :pirat:

    Fahr doch in eine VW-Werkstatt. Nomalerweise finden die das Problem in ein paar Minuten und oft auch kostenlos.
    Glaube dass alle angebotenen Problembeschreibungen zutreffen könnten.
    Hoffentlich nicht alle auf einmal :grinning_squinting_face:

    Viel Erfolg.

    ... na ja, wem die miserable Qualität nicht stört..

    Hatte das Teil auf dem CCG-Südtreffen dabei und im Vergleich dazu das Original.
    Die Leute waren entsetzt ! Von offensichtlichem Betrug war die Rede. :smiling_face_with_horns:

    Aber schön für Nachmacher, dass es auch bei solchem Schrott zufriedene Kunden gibt - spricht für das qualitätsbewustsein :grinning_squinting_face:

    Zitat

    also der lack ist wirklich super in schuß und von der opik her ist er 1a


    Das hört sich an, als wenn er neu lackiert worden wäre. Unfall ?

    Ich würde Dir empfehlen bei einer VW-Werkstatt einen "Sicherheitscheck" machen zu lassen. Habe ich auch vor zwei Wochen mit meinem 2.0 machen lassen. Bei meinem haben 2, zeitweise sogar 3 Spezialisten den Wagen genau angeschaut und alles was ihnen aufgefallen ist notiert. Hat ca. 20 Minuten gedauert
    Das war wirklich gut. Die haben Sachen gesehen, die ich nie festgestellt hätte - Profis eben :winking_face:
    Das beste: Kostet im Augenblick (Angebot) nur 15 Euro !

    Versucht es doch mal, indem ihr diesen Code auf eurer Page einbindet:

    Zitat


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    </div>

    Viel Erfolg !

    ..und vielleicht alle Pages die den Code erfolgreich eingebunden haben melden. :)

    Ja, ist auch n.m.M. zulässig, aber
    wenn ich dem Verkäufer arglistige Täuschung nachweisen kann, dies ist z.B. immer der Fall wenn er einen Unfallschaden oder größere Defekte verschwiegen hat, dann kann es für den Verkäufer sehr ernst werden.
    D.h. z.B. wenn eine Nachlackierung durchgeführt wurde um einen größeren Blechschaden zu verdecken, muß der Verkäufer den Käufer darauf aufmerksam machen ansonsten kann der Käufer den Kaufpreis nachträglich mindern oder den Wagen gegen kaufpreis zurückgeben.
    Anmerkung: Bin kein Jurist, ist nur meine Meinung.