- Offizieller Beitrag
Hättest du auf den Bericht verlinkt wäre das hochholen von dem alten Thema wenigstens sinnvoll gewesen:
Hättest du auf den Bericht verlinkt wäre das hochholen von dem alten Thema wenigstens sinnvoll gewesen:
Harry"flens" . Wo war noch gleich das KBA?!
es kann auch passieren das du eine fahrtenbuch führen musst....
Passend dazu:
ZitatAlles anzeigenFlensburg-Tricksern droht Knast!
Vorsicht! Polizei nutzt jetzt auch Facebook
16.03.2012 — 18:48 Uhr
Von DAMIAN IMÖHLBerlin/Gelsenkirchen – Zack, geblitzt! Das rote Licht, der Schreck, der Adrenalinschub – und dann kommt der Ärger über sich selbst: Zu schnell gefahren, erwischt, wie konnte ich nur so doof sein?
Manche kommen, wenn sich der erste Frust gelegt hat, auf dumme Gedanken. Gerade, wenn das Punktekonto in Flensburg schon ganz schön voll ist. Wie wäre es, einen anderen Fahrer im Anhörungsbogen zu nennen? Einen, dem seine Punkte egal sind, zumal wenn er einem auch noch irgendwie ähnlich sieht.
Vorsicht! Das gibt richtig Ärger und kann mit einer happigen Strafe enden.
Thomas M. (22, Name geändert) aus dem Ruhrgebiet hat es mit dem Schwindel versucht. Er war im Landkreis Oldenburg 29 km/h zu schnell und wurde geblitzt. 149 km/h statt 120. Ihm drohten drei Punkte, 13 hatte er schon auf dem Flensburg-Konto. Bei 18 heißt es bisher: Führerschein weg! Acht Punkte als Obergrenze sind bereits im Gespräch.
VergrößernMit 29 km/ zu schnell geblitzt und dann den falschen Autofahrer angegeben
Foto: RA KempgensAls der Tempo-Sünder den Anhörungsbogen ausfüllte, schrieb er einen anderen Autofahrer rein, um ein Fahrverbot zu vermeiden – streng verboten!
Die Behörde schöpfte Verdacht. Der „Ersatzmann“ war 32 Jahre älter, sah Thomas M. noch nicht mal ähnlich. Durch einen simplen Foto- und Schriftabgleich flog die Mogelei auf.
Die Folge: Anzeige, Staatsanwalt, Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung. Mögliche Höchststrafe: fünf Jahre Haft. Und die drei Punkte samt Bußgeld gab's trotzdem.
Anwalt Arndt Kempgens (43): „Er hat Glück gehabt. Gegen Zahlung von 200 Euro Geldbuße für ein Kinderhospiz wurde das Strafverfahren eingestellt. Das hätte übel enden können...“
Noch gefährlicher wird es, wenn es zu Falschaussagen vor Gericht kommt. Der Verkehrsrechts-Experte: „Da versteht die Justiz dann überhaupt keinen Spaß mehr.“
Auch riskant und illegal: Punkte-Tausch-Agenturen, die einen dubiosen Handel anbieten: Das Knöllchen bezahlt der Verkehrssünder, aber ein „Mr. X“ nimmt die Punkte auf seine Kappe und gibt an, der Fahrer gewesen zu sein.
„Bloß nicht“, rät Anwalt Kempgens von diesem Strohmann-Betrug ab, „auch da drohen hohe Geldstrafen und Gefängnis bis zu fünf Jahren.“ Der Strohmann geht auch nicht leer aus: bis zu drei Jahre Haft.
Das Fazit: einfach Finger weg von den Mogel-Agenturen!
Und die Polizei ist auch online unterwegs, nutzt mittlerweile „Social Media“ fast so oft wie die rote Kelle. Ein Insider zu BILD.de: „Immer mehr Raser werden über Facebook identifiziert. Dafür werden einfach nur die Halternamen zwecks Gesichts-Kontrolle eingegeben.“
So bleibt für Autofahrer mit üppigem Flensburg-Konto nur eins: Abbaukurse in der Fahrschule – und vor allem brav fahren!
Was aber ein entscheidender Unterschied sein soll, ist wenn jemand anderes direkt die Schuld annimmt und den Bogen ausfüllt.
Kam glaub ich auf VOX vor einiger Zeit.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!